Gesetz über Abgaben für die Benützung öffentlichen Gemeindegrundes und des darüber befindlichen Luftraumes durch Gemeindeunternehmen; Änderung
LGBL_KA_20011024_90Gesetz über Abgaben für die Benützung öffentlichen Gemeindegrundes und des darüber befindlichen Luftraumes durch Gemeindeunternehmen; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
24.10.2001
Fundstelle
LGBl. Nr. 90/2001 42. Stück
Bundesland
Kärnten
Kurztitel
Text
Der Kärntner Landtag hat beschlossen:
Das Gesetz über Abgaben für die Benützung öffentlichen Gemeindegrundes und des darüber befindlichen Luftraumes durch Gemeindeunternehmen, LGBl. Nr. 2/1959, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 39/1969, wird wie folgt geändert:
Dem § 1 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
„Als Gemeindeunternehmen gelten auch jene Unternehmen, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 vH der Anteile bzw. des Kapitals beteiligt ist."
Der Präsident des Landtages:
DI F r e u n s c h l a g
Der Landesrat:
W u r m i t z e r
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