Referatseinteilung; Änderung
LGBL_KA_20010925_65Referatseinteilung; ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
25.09.2001
Fundstelle
LGBl. Nr. 65/2001 33. Stück
Bundesland
Kärnten
Kurztitel
Text
Gemäß Art. 103 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2 B-VG sowie gemäß Art. 56 Abs. 2, Art. 51 Abs. 4 und 6 K-LVG wird verordnet:
Die Referatseinteilung, LGBl. Nr. 11/2000, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 27/2001, wird wie folgt geändert:
„Anlage (zu § 1)
Verweise in der Anlage auf Aufgabengebiete einzelner Abteilungen des Amtes der Kärntner Landesregierung sind als Verweise auf die Geschäftseinteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung, LGBl. Nr. 64/2001, zu verstehen.
Landeshauptmann Dr. Jörg HAIDER
Innerer Dienst;
Geschäftseinteilung;
Referatseinteilung;
Vorbereitung der Sitzungen der Landesregierung;
Sekretariate der Mitglieder der Landesregierung;
Bezüge und Pensionen der Mitglieder des Landtages und der Landesregierung sowie des Amtsführenden
Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landesschulrates;
LAD-Konferenz;
LH-Konferenz;
Verkehr mit der Verbindungsstelle der Bundesländer;
Verkehr mit dem Rechnungshof und dem Landesrechnungshof;
Repräsentation;
Auszeichnungen und Titel, ausgenommen Feuerwehrehrenzeichen;
Kärntner Wappengesetz;
Informationswesen;
Landespressebüro;
Kärntner Landeszeitung;
Landesstelle für Statistik;
Landesbürgerservice;
Dokumentationsstelle für Zeitgeschichte;
Allgemeine Beziehungen zu Ländern und Regionen;
Koordination der Angelegenheiten der EU;
Geschäftsstelle für die Koordination des Entwicklungsleitbildes „Zukunft KÄRNTEN";
Alpen-Adria-Geschäftsstelle Kärnten;
Volksgruppenbüro;
Fachhochschulen und andere wissenschaftliche Institutionen;
Hochtechnologie und technologische Einrichtungen und Zentren;
Telekommunikation und Telematik;
Personal- und Amtsorganisation;
Amtsinspektion;
Landesbedienstete (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, ausgenommen das Gleichbehandlungsgesetz; Ruhe- und Versorgungsgenüsse;
Personalvertretung; Objektivierung; Behinderteneinstellungsgesetz; Fortbildung, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet der Kärntner Verwaltungsakademie fällt), soweit sie nicht in die Zuständigkeit von Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Peter AMBROZY fallen;
Arbeitsrechtliche Angelegenheiten der Bediensteten ausgegliederter Rechtsträger, soweit dies gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist;
Rechtliche Angelegenheiten der Kärntner Verwaltungsakademie;
Fachaufsicht über die Kärntner Verwaltungsakademie;
Zivilrecht, soweit es nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung fällt;
Sammlungsgesetz;
Familienlastenausgleich;
Datenverarbeitung;
Datenschutz;
Innerbetriebliches Berichtswesen;
Controlling;
Amtsgebäudeverwaltung;
Amtswirtschaftsstelle;
Dienstreisenstelle;
Kraftfahrzeugzentralbetriebsleitung;
Landeskanzleidirektion;
Rechtliche Angelegenheiten und Koordination der Katastrophenbekämpfung;
Kärntner Nothilfswerk;
Bergrettungsdienst;
Schisicherheitsdienst;
Lawinenwarndienst;
Wasserrettung;
Wehrrecht;
Militärische Landesverteidigung hinsichtlich der Verbindung zu den militärischen Stellen;
Wirtschaftliche Landesverteidigung, soweit sie nicht in die Zuständigkeit von Landeshauptmann-Stellvertreter Ing. Karl PFEIFENBERGER fällt;
Geistige Landesverteidigung;
Zivile Landesverteidigung;
Zivildienstgesetz;
Seniorenwesen, soweit es nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 1 des Amtes der Kärntner Landesregierung fällt;
Alle Angelegenheiten, die nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 1 des Amtes der Landesregierung fallen;
Wahlen (Allgemeine Vertretungskörper; Europäisches Parlament; Bundespräsident; Bürgermeister-Direktwahlen; gesetzliche berufliche Vertretungen);
Verkehr mit dem Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 141 B-VG, ausgenommen Anfechtungen von Wahlen zu den allgemeinen Vertretungskörpern und von im Gemeinderat durchgeführten Wahlen in die mit der Vollziehung betrauten Organe der Gemeinden;
Wählerevidenz;
Volksabstimmungen;
Volksbegehren;
Volksbefragungen;
Bevölkerungsevidenz;
Volkszählung;
Schöffenlisten;
Staatsbürgerschaft;
Personenstandsangelegenheiten;
Hauptwohnsitzgesetz;
Fremdengesetz;
Kultusangelegenheiten;
Bundesverfassung;
Landesverfassung;
Landesgesetzgebung;
Wiederverlautbarungen;
Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG;
Staatsverträge gemäß Art. 16 B-VG;
Geschäftsordnung der Landesregierung;
Geschäftsordnung des Amtes der Landesregierung;
Begutachtungen (Gesetz- und Verordnungsentwürfe des Bundes, Entwürfe für Verordnungen der Landesregierung und des Landeshauptmannes, Normentwürfe im Rahmen der Europäischen Integration, sonstige Normentwürfe);
Notifikationen (Entwürfe technischer Vorschriften im Gesetzesrang, Beihilfen im Gesetzesrang, Umsetzungsmaßnahmen im Gesetzesrang im Rahmen der Europäischen Integration);
Verkehr mit dem Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 138, 138a, 139, 139a, 140, 142 und 143 B-VG;
Verkehr mit dem Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 141 B-VG bei Anfechtungen von Wahlen zu den allgemeinen Vertretungskörpern;
Mitwirkung bei Äußerungen an den Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 144 B-VG;
Mitwirkung bei Äußerungen an den Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 141 B-VG, die in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung fallen;
Verfahren vor Gerichten im Rahmen der Europäischen Integration und vor internationalen Gerichten, soweit Gesetze betroffen sind;
Mitwirkung in sonstigen Verfahren vor Gerichten im Rahmen der Europäischen Integration und vor
internationalen Gerichten;
Staatsgrenze;
Landesgrenze;
Redaktion des Landesgesetzblattes;
Redaktion des Kärntner Gemeindeblattes;
Kärntner Landesrechtssammlung;
Amtsbibliothek;
Allgemeine Rechtsangelegenheiten;
Buchhaltungs- und Rechnungsdienst;
Verfassung des Landesrechnungsabschlusses samt Beilagen;
Kultur- und Kunstpflege;
Förderung von Wissenschaft und Kunst;
Stipendienwesen;
Denkmalschutz;
Künstlerische Sammlungen und Einrichtungen;
Theater- und Konzertwesen;
Filmbewertung;
Kulturaustausch;
Kulturelle Angelegenheiten der slowenischen Volksgruppe;
Redaktion der Kärntner Kultur-Zeitschrift;
Rechtliche Angelegenheiten des Kärntner Landesarchivs
Fachaufsicht über das Kärntner Landesarchiv;
Rechtliche Angelegenheiten des Landesmuseums für Kärnten;
Fachaufsicht über das Landesmuseum für Kärnten;
Landesgalerie;
Landesausstellungsbüro;
Landeskonservatorium;
Kärntner Landesmusikschulwerk;
Schüler- und Studentenheime;
Sekretariat für Brauchtums- und Heimatpflege;
Kärntner Schulgesetz, ausgenommen Schulbaufonds und die wirtschaftliche Aufsicht über Schulgemeindeverbände;
Landeslehrer (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, Ruhe- und Versorgungsgenüsse, Personalvertretung), soweit sie nicht in die Zuständigkeit von Landesrat Georg WURMITZER fallen;
Landesangelegenheiten der kollegialen Schulbehörden des Bundes;
Förderung des Pflichtschulwesens;
Förderung der Lehrerfortbildung;
Verwaltung der öffentlichen Berufsschulen und der öffentlichen Sonderschulen mit angeschlossenem Schülerheim sowie der Privatschulen des Landes, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 6 des Amtes der Landesregierung fällt;
Landesbildstelle (Kärntner Medienzentrum für Bildung und Unterricht);
Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik;
Arbeitnehmerförderung;
Arbeitsmarktförderungsprogramme;
Arbeitsstiftungen;
Lehrlingsförderung;
Territorialer Beschäftigungspakt;
Nationaler Aktionsplan für Beschäftigung;
Erwachsenenbildung;
Kärntner Schischulgesetz;
Berg- und Schiführergesetz;
Förderung alpiner Vereinigungen;
Auslösung des Konsultationsmechanismus.
Erster Landeshauptmann-Stellvertreter
Ing. Karl PFEIFENBERGER
Bundesfinanzen;
Landesfinanzen;
Landesvermögen;
Landesbeteiligungen;
Landesvoranschlag;
Vorlage des Landesrechnungsabschlusses;
Landeshaftungen;
Zustimmung zu Kreditfreigaben
Mitwirkung bei der Bewilligung von Ausgaben, zu denen das Land nicht gesetzlich oder rechtsverbindlich
verpflichtet ist;
Landesabgaben;
Überwachungsgebühren;
Landes-Kommissionsgebühren;
Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds;
Kärntner Landes- und Hypothekenbank AG;
Kärntner Landesholding;
Kärntner Landesversicherung auf Gegenseitigkeit;
Landesfonds, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 4 des Amtes
der Landesregierung fallen;
Finanzaufsicht über die Landesanstalten und Landesbetriebe;
Finanzaufsicht über das Kärntner Landesarchiv;
Finanzaufsicht über die Kärntner Verwaltungsakademie;
Finanzaufsicht über das Landesmuseum für Kärnten;
Finanzaufsicht über den Kärntner Bodenbeschaffungsfonds;
Finanzaufsicht über den Nationalparkfonds;
Finanzaufsicht über den Tierseuchenfonds;
Sparkassenaufsicht;
Bevollmächtigung von Vertretern des Landes für Generalversammlungen und Hauptversammlungen von
Kapitalgesellschaften;
Verwaltung landeseigener Gebäude und Liegenschaften, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 4 des Amtes der Landesregierung fällt;
Klubfinanzierungsgesetz;
Parteienförderung;
Presseförderung;
Alle finanziellen Angelegenheiten, die nicht mit Angelegenheiten verbunden sind, die in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 4 des Amtes der Landesregierung fallen;
Gewerberecht, ausgenommen Aufzugsprüfer;
Rechtliche Angelegenheiten des Strahlenschutzes hinsichtlich der Gewerbeordnung unterliegender Betriebe;
Rechtliche Angelegenheiten der Bäderhygiene hinsichtlich der Gewerbeordnung unterliegender Betriebe;
Gewerbsmäßige Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen hinsichtlich des Betriebsanlagenverfahrens;
Ingenieure und Ziviltechniker;
Wirtschaftstreuhänder;
Rechtliche Angelegenheiten des Dampfkesselwesens;
Kinowesen, ausgenommen die Filmbewertung;
Veranstaltungswesen;
Totalisateure undBuchmacher;
Glücksspielgesetz;
Privatzimmervermietung;
Berufsausbildungsgesetz und gewerbliche Berufsausbildung;
Patentrecht;
Kartellrecht;
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb;
Gesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen;
Außenhandel;
Devisengesetz;
Mineralrohstoffgesetz;
Rohstofflenkung;
Bevorratung einschließlich des Versorgungssicherungsgesetzes;
Eichwesen;
Wäge- und Meßanstalten;
Beschussgesetz;
Tanzunterricht;
Marken- und Musterschutz;
Preisrecht;
Konsumentenschutzgesetz;
Produktsicherheitsgesetz;
Tourismusservice.
Zweiter Landeshauptmann-Stellvertreter
Dr. Peter AMBROZY
Fachliche Angelegenheiten des Gesundheitswesens einschließlich der Förderung;
Fachliche Angelegenheiten des Suchtgiftwesens;
Fachliche Angelegenheiten der Bäderhygiene;
Fachliche Angelegenheiten des Leichen- und Bestattungswesens;
Fachliche Angelegenheiten des Strahlenschutzes;
Fachliche Angelegenheiten des sozialmedizinischen und des jugendfürsorgeärztlichen Dienstes;
Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege, medizinisch-technische Akademien, Bundeshebammenakademie, Ausbildungskurse für die Sanitätshilfsdienste, ausgenommen die wirtschaftlichen Angelegenheiten der Pflegehilfeausbildung;
Geschäftsstelle des Landessanitätsrates;
Sanitäre Aufsicht;
Lebensmitteluntersuchungsanstalt Kärnten, soweit nicht dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft die Überwachung zukommt;
Umweltmedizin;
Patientenanwaltschaft;
Schlichtungsstelle für Streitfälle aus Behandlungsverträgen;
Rechtliche Angelegenheiten des Gesundheitswesens;
Rechtliche Angelegenheiten der Krankenanstalten;
Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft;
Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds;
Kärntner Krankenanstaltenfonds;
Krankenhaus-Bedarfsplanung;
Institut für Sportmedizin;
Tuberkulosehilfe;
Sozialversicherung einschließlich Arbeitslosenversicherung;
Arbeiter- und Angestelltenschutz;
Ausländerbeschäftigung;
Mindestlohntarife;
Landarbeitsrecht;
Opferfürsorge;
Behinderteneinstellungsgesetz, soweit es nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 14 des Amtes der Landesregierung fällt;
Heilvorkommen und Kurorte;
Gemeindesanitätsdienst, ausgenommen das Dienstrecht;
Rechtliche Angelegenheiten des Leichen- und Bestattungswesens;
Kriegsgräberfürsorge;
Rechtliche Angelegenheiten des Strahlenschutzes, ausgenommen der Gewerbeordnung unterliegende Betriebe;
Rechtliche Angelegenheiten der Bäderhygiene, ausgenommen der Gewerbeordnung unterliegende Betriebe;
Lebensmittelrecht;
Berufsvertretungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens, ausgenommen Wahlen;
Aufsicht über Sozialversicherungsträger;
Aufsicht über die land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle;
Aufsicht über die Landarbeiterkammer;
Aufsicht über Berufsvertretungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens;
Allgemeine und fachliche Angelegenheiten des Bauwesens;
Kunst am Bau;
Landesbaupreis;
Koordination von Vorhaben und Projekten, die von mehr als einer bautechnischen Abteilung des Amtes der Landesregierung zu besorgen sind;
Normenwesen;
Erstellung technischer Richtlinien;
Kontakte zu Institutionen in technischen Belangen;
Sachverständigendienst in allen Hochbaubereichen;
Kollaudierungen;
Fachliche Angelegenheiten der Ortsbildpflege
Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten der Landesbediensteten in den Landeskrankenanstalten und in der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft; Angelegenheiten der Ruhe- und Versorgungsgenussempfänger des Landes, die vor der Versetzung oder dem Übertritt in den Ruhestand in einer Landeskrankenanstalt oder in der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft Dienst verrichtet haben.
Landesrat Georg WURMITZER
Gemeinderecht;
Verkehr mit dem Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 141 B-VG bei Anfechtungen von im Gemeinderat durchgeführten Wahlen in die mit der Vollziehung betrauten Organe der Gemeinden;
Gemeindeaufsicht, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 3 des Amtes der Landesregierung fällt;
Aufsicht über die Verwaltungsgemeinschaften;
Wirtschaftliche Aufsicht über Schulgemeindeverbände;
Überprüfung ortspolizeilicher Verordnungen;
Gesetz über die Anstandsverletzung und Lärmerregung;
Kärntner Prostitutionsgesetz;
Rechtliche Angelegenheiten der Raumordnung und Gemeindeplanung;
Rechtliche Angelegenheiten der Nationalparks;
Rechtliche Angelegenheiten des Tierschutzes;
Wegfreiheit im Berglande;
Bergwacht;
Grundstücksteilungsgesetz;
Grundverkehr;
Bezüge und Pensionen der Gemeindeorgane;
Dienstrecht der Bediensteten der Gemeinden und der Schulgemeindeverbände sowie der Sprengelärzte;
Dienstrecht der Bediensteten von Gemeindeverbänden, soweit es nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 3 des Amtes der Landesregierung fällt;
Gemeindestraßen, Ortschafts- und Verbindungswege;
Gemeindeabgaben einschließlich der Überprüfung von Verordnungen;
Gemeinde-Kommissionsgebühren;
Bedarfszuweisungen;
Sonderbedarfszuweisungen;
Strukturmittel für neu entstandene Gemeinden;
Schulbaufonds;
Schulstartgeld;
Fachliche Angelegenheiten der Landwirtschaft;
Alminspektor;
Landwirtschaftsförderung, ausgenommen die Energieförderung und an juristische Personen übertragene
Förderungsmaßnahmen;
Aufsicht über juristische Personen hinsichtlich übertragener Förderungsmaßnahmen;
Gemeinsame Angelegenheiten der Land- und Forstwirtschaftsförderung;
Förderung und Erhaltung des ländlichen Wegenetzes;
Landwirtschaftsbericht;
Geschäftsstelle des landwirtschaftlichen Siedlungsfonds;
Agrarbauhöfe;
Fachliche Angelegenheiten der Ent- und Bewässerung (Landeskultureller Wasserbau) einschließlich der Förderung;
Land- und forstwirtschaftliches Schulgesetz;
Fortbildung der Landeslehrer für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen;
Beihilfe für Schüler an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen;
Landeseigene landwirtschaftliche Schulgüter;
Lebensmitteluntersuchungsanstalt Kärnten, soweit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft die Überwachung zukommt;
Agrarhistorisches Museum Ehrental;
Fachliche Angelegenheiten des Forstwesens einschließlich der forstlichen Raumplanung, des forstlichen Umweltschutzes und des Forstaufsichtsdienstes;
Förderungen auf dem Gebiet des Forstwesens einschließlich der Forstaufschließung;
Fachliche Angelegenheiten des Veterinärwesens;
Fachliche Angelegenheiten des Tierschutzes;
Fachliche Angelegenheiten der Tiertransporte;
Veterinäre Aufsicht über die Schlachttier- und Fleischbeschau;
Fleischbeschauausgleichskasse;
Geschäftsstelle des Tierseuchenfonds;
Fachaufsicht über den Tierseuchenfonds;
Landesanstalt für veterinärmedizinische Untersuchungen Ehrental;
Rechtliche Angelegenheiten der Landwirtschaft;
Rechtliche Angelegenheiten des Forstwesens;
Rechtliche Angelegenheiten des Veterinärwesens;
Rechtliche Angelegenheiten der Bodenreform (Flurverfassung; Güter- und Seilwege; Wald-, Weide- und Felddienstbarkeiten; landwirtschaftliches Siedlungswesen);
Geschäftsstelle des Landesagrarsenates;
Rechtliche Angelegenheiten des Almschutzes;
Rechtliche Angelegenheiten des Tierschutzes hinsichtlich der landwirtschaftlichen Tierhaltung;
Rechtliche Angelegenheiten des Tierseuchenfonds;
Kärntner Chemikaliengesetz;
Jagd;
Fischerei, soweit sie nicht in die Zuständigkeit von Landesrat Herbert SCHILLER fällt;
Landesfischereiinspektor;
Rechtliche Angelegenheiten des Bienenwesens;
Rechtliche Angelegenheiten der landwirtschaftlichen Marktordnung und der Lebensmittelbewirtschaftung;
Futtermittelgesetz;
Pflanzenschutzmittelgesetz;
Pflanzenschutzgesetz;
Pflanzgutgesetz;
Qualitätsklassengesetz;
Weingesetz;
Kulturpflanzenschutzgesetz;
Kärntner Kulturflächenschutzgesetz;
Kärntner Fleischuntersuchungsgebührengesetz;
Rechtliche Angelegenheiten des Buschenschankwesens;
Aufsicht über die Landwirtschaftskammer;
Aufsicht über die Tierärztekammer;
Fachliche Angelegenheiten der Raumordnung und Gemeindeplanung;
Geschäftsstelle für die EU-Programmkoordination;
Fachliche Angelegenheiten des Naturschutzes und der Nationalparks;
Kärntner Bodenbeschaffungsfonds, ausgenommen die Finanzaufsicht;
Raumordnungskataster;
Koordination des Kärntner Geographischen Informationssystems KAGIS;
Feuerwehrwesen, einschließlich Feuerwehrehrenzeichen;
Gefahren- und Feuerpolizeiordnung;
Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten der Landeslehrer für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen sowie der Ruhe- und Versorgungsgenussempfänger an diesen Schulen;
Rechtliche Angelegenheiten des Bauwesens;
Rechtliche Angelegenheiten der Ortsbildpflege;
Rechtliche Angelegenheiten des Naturschutzes.
Landesrat Herbert SCHILLER
Wasserrecht, ausgenommen Abgaben;
Rechtliche Angelegenheiten des öffentlichen Wassergutes;
Rechtliche Angelegenheiten des Gemeindekanalisationsgesetzes und des Gemeindewasserversorgungsgesetzes, ausgenommen Gemeindeabgaben;
Abfallwirtschaftsrecht, ausgenommen Gemeindeabgaben;
Rechtliche Angelegenheiten der Altlastensanierung;
Rechtliche Angelegenheiten der Umweltverträglichkeitsprüfung;
Energiewirtschaft;
Energieförderung, ausgenommen in Form der Gewährung von Gewerbekrediten oder im Rahmen der Wohnbauförderung;
Gas- und Elektrizitätswesen;
Starkstromwegerecht;
Schifffahrt;
Telekommunikationswegegesetz;
Rohrleitungsgesetz;
Dienstrecht der Bediensteten der in das Aufgabengebiet der Abteilung 8 fallenden Gemeindeverbände;
Rechtliche Angelegenheiten der Luftreinhaltung;
Allgemeine Angelegenheiten des Umweltschutzes;
Aufsicht über Gewässer und Wasseranlagen betreffend die Gewässergüte, den Schutz des Grundwassers und
die ökologische Funktionsfähigkeit der Gewässer;
Kärntner Institut für Seenforschung;
Kontrollen und Analytik von Abfall und umweltbelastenden Stoffen;
Fachliche Angelegenheiten der Abfallwirtschaft einschließlich der Förderung;
Begleitscheine und Datenverbund nach dem Abfallwirtschaftsgesetz;
Verzeichnis der für die Sammlung und Behandlung nicht gefährlicher Abfälle Berechtigten;
Erfassung, Abschätzung und Bewertung von Altlasten;
Fachliche Angelegenheiten der Luftreinhaltung;
Luftgüteüberwachung;
Fachliche Angelegenheiten des Bodenschutzes;
Klärschlammregister;
Chemikaliengesetz, ausgenommen die Verwendung von Giften in der Landwirtschaft;
Biozidproduktegesetz;
Umweltinformationsgesetz;
Umweltberatung;
Ökologische und hygienische Angelegenheiten der Fischerei;
Geologie;
Rohstoff- und Energieforschung;
Sachverständigendienst für Maschinenbau;
Elektrotechnik;
Kraftfahrzeugwesen;
Fachliche Angelegenheiten des Rohrleitungswesens;
Fachliche Angelegenheiten des Energiewesens;
Fachliche Angelegenheiten des Dampfkesselwesens;
Fachliche Angelegenheiten der Heizungsanlagen;
Fachliche Angelegenheiten der Eisenbahnen einschließlich der Seilbahnen und Sessellifte;
Fachliche Angelegenheiten der Schlepplifte;
Fachliche Angelegenheiten der Binnenschifffahrt;
Kraftfahrwesen, ausgenommen Bewilligungen von Blaulicht und Warnvorrichtungen, Kennzeichen für Kraftfahrzeuge und Anhänger, Angelegenheiten des VII., XI., XII. und XIII. Abschnittes des Kraftfahrgesetzes sowie rechtliche Angelegenheiten, sofern eine Berufung an den Landeshauptmann zulässig ist;
Zivilluftfahrt, soweit sie nicht in die Zuständigkeit von Landesrat Gerhard DÖRFLER fällt;
Beförderung gefährlicher Güter, soweit sie nicht in die Zuständigkeit von Landesrat Gerhard DÖRFLER fällt;
Schall- und Schwingungsmessungen;
Fachliche Angelegenheiten der Wasserwirtschaft einschließlich der Siedlungswasserwirtschaft, der Schutzwasserwirtschaft und der Förderung;
Wasserwirtschaftliche Planung;
Zentrale Datenbank der Wasserwirtschaft;
Gewässerzustandsaufsicht einschließlich Betreuungsdienst;
Hydrographie;
Fachliche Angelegenheiten des Wasserbaus einschließlich der Förderung;
Landeswasserbauhof;
Fachliche Angelegenheiten der Wasserkraftanlagen;
Talsperrenaufsicht;
Fachliche Angelegenheiten des öffentlichen Wassergutes.
Landesrat Gerhard DÖRFLER
Jugendförderung;
Kindergarten- und Hortwesen;
Von der Jugendwohlfahrt die Bereiche Tagesmütter und Tagesväter sowie Kindertagesstätten;
Sportwesen (Landessportsekretariat);
Aufzugsprüfer nach Gewerberecht;
Rechtliche Angelegenheiten der Bundesstraßen, Landesstraßen und Eisenbahnzufahrtsstraßen;
Kraftfahrwesen, soweit es nicht in das Aufgabengebiet der Abteilung 15 fällt;
Kraftfahrlinien;
Gewerbsmäßige Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen, ausgenommen Betriebsanlagenverfahren;
Rechtliche Angelegenheiten der Beförderung gefährlicher Güter, sofern eine Berufung an den Landeshauptmann zulässig ist, sowie hinsichtlich der Untersagung und Einschränkung der Beförderung gemäß § 17 GGBG;
Grenzüberschreitender Personen- und Güterverkehr;
Rechtliche Angelegenheiten der Tiertransporte;
Österreichischer Verkehrssicherheitsfonds;
Straßenverkehrsrecht;
Verkehrsplanung, einschließlich öffentlicher Regional- und Nahverkehr;
Rechtliche Angelegenheiten der Eisenbahnen einschließlich der Seilbahnen und Sessellifte;
Rechtliche Angelegenheiten der Schlepplifte;
Zivilluftfahrt, ausgenommen Außenlandungen und Außenabflüge sowie Angelegenheiten des VIII. Teiles
des Luftfahrtgesetzes;
Campingwesen;
Rechtliche Angelegenheiten des Vermessungswesens;
Wohnbauförderung;
Allgemeine Wohnbeihilfe;
Wohn- und Siedlungsfonds für das Land Kärnten;
Wohnungsverbesserungsgesetz;
Bodenbeschaffung für Wohn- und Siedlungszwecke;
Stadterneuerung;
Wohnraumbeschaffung;
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz;
Miet- und Wohnrecht;
Hausbesorgerrecht;
Kleingartenwesen;
Familienförderung;
Aufsicht über den Familienfonds;
Projektierung, Bau, Erhaltung und Verwaltung von Bundesstraßen und Landesstraßen sowie von Brücken im Zuge dieser Straßen;
Bau, Erhaltung und Verwaltung von Eisenbahnzufahrtsstraßen;
Autobahnmeistereien;
Straßenbauämter;
Brückenbauhof;
Boden- und Baustoffprüfung;
Fachliche Angelegenheiten des Vermessungswesens.
Landesrätin
Dr. Gabriele SCHAUNIG-KANDUT
Sozialhilfe;
Jugendwohlfahrt, ausgenommen die Bereiche der Tagesmütter und Tagesväter sowie der Kindertagesstätten;
Jugendschutz einschließlich der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen;
Kärntner Pflegegeldgesetz;
Bundespflegegeldgesetz für Landeslehrer;
Rettungswesen, soweit es nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 13 des Amtes der Landesregierung fällt;
Flüchtlingsfürsorge;
Rechtliche Angelegenheiten des Stiftungs- und Fondswesens;
Kinder- und Jugendanwaltschaft;
Behindertenanwaltschaft;
Familien-, Partner- und Jugendlichenberatungsstellen;
Frauenberatung;
Gleichbehandlungsgesetz für Landesbedienstete;
Dienstrecht der Bediensteten der in das Aufgabengebiet der Abteilung 13 des Amtes der Landesregierung
fallenden Gemeindeverbände.
Der Landeshauptmann:
Dr. H a i d e r
Der Landesamtsdirektor:
Dr. S l a d k o
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