Druckfehlerberichtigung im Landesgesetzblatt für Kärnten
LGBL_KA_20010122_4Druckfehlerberichtigung im Landesgesetzblatt für KärntenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
22.01.2001
Fundstelle
LGBl. Nr. 4/2001 2. Stück
Bundesland
Kärnten
Kurztitel
Text
Aufgrund des § 3 Abs. 1 des Kärntner Kundmachungsgesetzes (K-KMG), LGBl. Nr. 25/1986, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 57/1998, wird kundgemacht:
Im Einleitungssatz wird das Zitat „7/1985" durch das Zitat „7/1986" ersetzt.
In der Kopfleiste des 17. Stückes wird das Zitat
In der Stundentafel der Anlage B/7 wird der Ausdruck „Alternative Pflichtgegenstände4" durch den Ausdruck „Alternative Pflichtgegenstände" ersetzt.
In § 2 Abs. 1 lit. a wird nach dem Ausdruck „ausschließlich zur Beförderung von Gütern" ein Absatz eingefügt.
Art. II wird wie folgt berichtigt:
In § 7 Abs. 7 wird nach dem Ausdruck „dürfen" ein Beistrich eingefügt. In der Entlohnungsstufe 21 der Entlohnungsgruppe l 2a2 der Tabelle unter Z 1 der Anlage 7 wird der Betrag „53.037" durch den Betrag „52.037" ersetzt.
Art. II Z 1 lautet:
Der Landeshauptmann:
Dr. H a i d e r
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