Grenzänderung zwischen den Marktgemeinden St. Jakob und Rosegg
LGBL_KA_20000926_56Grenzänderung zwischen den Marktgemeinden St. Jakob und RoseggGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
26.09.2000
Fundstelle
LGBl. Nr. 56/2000 32. Stück
Bundesland
Kärnten
Kurztitel
Text
Aufgrund des § 8 Abs. 1 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 66/1998, wird auf Antrag der Marktgemeinde Rosegg und der Marktgemeinde St. Jakob im Rosental verordnet:
§ 1
(1) Die Grenze zwischen der Marktgemeinde Rosegg und der Marktgemeinde St. Jakob im Rosental, beide politischer Bezirk Villach-Land, wird im Bereich der Ortschaften St. Johann (Marktgemeinde Rosegg) und Gorintschach (Marktgemeinde St. Jakob im Rosental) geändert.
(2) Von der Marktgemeinde St. Jakob im Rosental wird das Grundstück Nr. 335, KGMühlbach (75.312), abgetrennt und der Marktgemeinde Rosegg, KGBerg (75.302) zugeordnet.
(3) Die Planunterlagen, aus denen sich der geänderte Grenzverlauf nach Abs. 2 ergibt, werden durch Auflage zur öffentlichen Einsicht bei der Marktgemeinde Rosegg und der Marktgemeinde St. Jakob im Rosental jeweils während der Amtsstunden kundgemacht.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2001 in Kraft.
Der Landeshauptmann:
Dr. H a i d e r
Der Landesamtsdirektor:
i. V. DDr. An d e r w a l d
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