Festsetzung der Schulsprengel im Bezirk Hermagor
LGBL_KA_20000317_14Festsetzung der Schulsprengel im Bezirk HermagorGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
17.03.2000
Fundstelle
LGBl. Nr. 14/2000 9. Stück
Bundesland
Kärnten
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 22. Februar 2000, Zl. 6-OG1-7/5- 1999, mit der die Schulsprengel (deckungsgleichen Schulsprengel) für die Volksschulen Dellach im Gailtal, St. Lorenzen im Gitschtal, Weißbriach, Egg bei Hermagor, Görtschach-Förolach, Hermagor (1 und 2), Rattendorf, Tröpolach, Watschig, Gundersheim, Kirchbach, Reisach, Kötschach-Mauthen (1 und 2), St. Jakob im Lesachtal und St. Stefan an der Gail, in den Gemeinden im politischen Bezirk Hermagor sowie der deckungsgleiche Sprengel für die Volksschulen der Gemeinde Lesachtal (1 bis 4) im politischen Bezirk Hermagor festgesetzt werden.
Aufgrund der §§ 57 Abs. 1, 2 und 3 und 58 Abs. 3 des Kärntner Schulgesetzes 1991, LGBl. Nr. 113/1991, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 52/1999, wird verordnet:
§ 1
Der Schulsprengel für die Volksschule Dellach im Gailtal, mit dem Standort in der Gemeinde Dellach, umfaßt das Gebiet der Gemeinde Dellach.
§ 2
Der Schulsprengel für die Volksschule St. Lorenzen im Gitschtal, mit dem Standort in der Gemeinde Gitschtal, umfaßt von der Gemeinde Gitschtal das Gebiet, das östlich der Linie liegt, die an der nördlichen Grenze der Gemeinde Gitschtal und Kote 1473 (Mittagsnock) beginnt, von hier über die Kote 763 (Roßmannbichl) zur Einmündung des von der Kräuterhöhe kommenden Wulzenbaches in den Gössingbach führt, jetzt dem Wulzenbach bergauf folgt und gerade weiter zur Kote 1318 zieht, nun gerade nach Süden verläuft und bei der Kote 1440 die südliche Grenze der Gemeinde Gitschtal erreicht
§ 3
Der Schulsprengel für die Volksschule Weißbriach mit dem Standort in der Gemeinde Gitschtal umfaßt von der Gemeinde Gitschtal das Gebiet, das westlich der Linie liegt, die an der nördlichen Grenze der Gemeinde Gitschtal und Kote 1473 (Mittagsnock) beginnt, von hier über die Kote 763 zur Einmündung des von der Kräuterhöhe kommenden Wulzenbaches führt, jetzt dem Wulzenbach bergauf folgt und gerade weiter zur Kote 1318 zieht, sodann gerade nach Süden zur Kote 1440 verläuft und dort die südliche Grenze der Gemeinde Gitschtal erreicht.
§ 4
Der Schulsprengel für die Volksschule Egg bei Hermagor mit dem Standort in der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See umfaßt von der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See das Gebiet, das östlich, südlich und westlich der Linie liegt, die an der südlichen Grenze der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See und Kote 1825 (Zielkofl) beginnt, von hier gerade in nördlicher Richtung über die Kote 1203 (im Oberdorferberg) bis zur Hochspannungsleitung nördlich der Ortschaft Neudorf führt, nun gerade weiter in östlicher Richtung zum Schnittpunkt der drei Katastralgemeinden Egg/Nampolach/Vellach zieht, sodann in östlicher Richtung entlang der Katastralgemeindegrenze Nampolach/
Vellach bis zum Schnittpunkt der drei Katastralgemeindegrenzen Vellach/Görtschach/
Nampolach führt, jetzt in östlicher und südöstlicher Richtung der Katastralgemeindegrenze Görtschach/Nampolach bis zum Schnittpunkt der drei Katastralgemeindegrenzen Nampolach/Egg/Görtschach folgt, hierauf in südlicher Richtung entlang der Katastralgemeindegrenze Egg/Görtschach zur südöstlichen Grenze der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See gelangt
§ 5
Der Schulsprengel für die Volksschule Görtschach-Förolach mit dem Standort in der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See umfaßt von der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See das Gebiet, das östlich, nordöstlich und südöstlich der Linie liegt, die an der nördlichen Gemeindegrenze und Schnittpunkt der zwei Katastralgemeindegrenzen Vellach/
Görtschach beginnt, nun dieser Katastralgemeindegrenze in südlicher Richtung bis zum Schnittpunkt der drei Katastralgemeindegrenzen Vellach/Görtschach/Nampolach führt, jetzt in östlicher und südöstlicher Richtung der Katastralgemeindegrenze Görtschach/Nampolach bis zum Schnittpunkt der drei Katastralgemeindegrenzen Nampolach/Egg/Görtschach folgt, hierauf in südlicher Richtung entlang der Katastralgemeindegrenze Egg/Görtschach zur südöstlichen Grenze der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See zieht.
§ 6
Der deckungsgleiche Schulsprengel für die Volksschulen in Hermagor (1 und 2) mit dem Standort in der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See umfaßt von der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See das Gebiet:
§ 7
Der Schulsprengel für die Volksschule Rattendorf mit dem Standort in der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See umfaßt von der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See das Gebiet, das westlich der Linie liegt, die an der südlichen Grenze der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See und Schnittpunkt der zwei Katastralgemeindegrenzen Tröpolach/Rattendorf beginnt, nun dieser Katastralgemeindegrenze in nordöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt der drei Katastralgemeindegrenzen Guggenberg/Tröpolach/
Rattendorf folgt und gerade weiter zu einem Punkt 300 m südlich der Liegenschaft Winkler in Kreuth ob Rattendorf zieht, von hier in östlicher Richtung zur Kote 1188 (westlich Kilzer) gelangt, sodann weiter in gerader nordwestlicher Richtung zur Kote 1440 (Kräuterhöhe) an der nördlichen Grenze der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See führt.
§ 8
Der Schulsprengel für die Volksschule Tröpolach mit dem Standort in der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See umfaßt von der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See das Gebiet, das westlich, südlich und südöstlich der Linie liegt, die an der südlichen Grenze der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See (Höhe der Kote 1951, Garnitzenberg) und Schnittpunkt der zwei Katastralgemeindegrenzen Möderndorf/Tröpolach) beginnt, nun dieser Katastralgemeindegrenze in nördlicher Richtung bis zu ihrer scharfen Richtungsänderung nach Osten folgt (nördlich der Kote 1998, Kammleiten), von hier in nördlicher Richtung gerade über die Koten 821 (nördlich Sagran) 608 zur Kote 1188 (westlich Kilzer) führt, dann in westlicher Richtung zu einem Punkt 300 m südlich der Liegenschaft Winkler in Kreuth ob Rattendorf stößt, jetzt in südlicher Richtung bis zum Schnittpunkt der drei Katastralgemeindegrenzen Guggenberg/Tröpolach/Rattendorf zieht, von hier in südwestlicher Richtung der Katastralgemeindegrenze Tröpolach/Rattendorf bis zur südlichen Grenze der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See (Nähe Trogkofl) entlang verläuft.
§ 9
Der Schulsprengel für die Volksschule Watschig mit dem Standort in der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See umfaßt von der Stadtgemeinde Hermagor-Pressegger See das Gebiet, das von der Linie umschlossen wird, die an der scharfen Richtungsänderung der Katastralgemeindegrenzen Mitschig/Tröpolach nach Osten (nördlich der Kote 1998 Kammleiten) beginnt, nun in nordöstlicher Richtung der Katastralgemeindegrenze Möderndorf/Tröpolach bis zum Schnittpunkt der drei Katastralgemeindegrenzen Mitschig/Möderndorf/Tröpolach folgt, von hier in einer Länge von 750 m in gerader nordöstlicher Richtung bis nördlich der Ortschaft Bergl zieht, sodann in nordwestlicher Richtung zur Kote 1188 (westlich Kilzer) gelangt, sodann in südlicher bzw. südöstlicher Richtung gerade über die Koten 601 und 821 (nördlich Sagran)wieder zum Ausgangspunkt nördlich der Kote 1998 (Kammleiten) gelangt.
§ 10
Der Schulsprengel für die Volksschule Gundersheim mit dem Standort in der Marktgemeinde Kirchbach umfaßt von der Marktgemeinde Kirchbach das Gebiet, das westlich und nördlich der Linie liegt, die an der nördlichen Grenze der Marktgemeinde Kirchbach (westlich der Kote 2371, Reißkofl) und Schnittpunkt der zwei Katastralgemeindegrenzen Grafendorf/Reisach beginnt, nun dieser Katastralgemeindegrenze in südlicher Richtung bis zur Gail entlang zieht, sodann der Gail abwärts bis zur Straniger Gailbrücke (Kote 626) folgt, von hier weiter nach Süden in einer geraden Linie bis zur letzten Wegkehre östlich des Weilers Unterbuchach verläuft, sodann nach Osten zum Stranigbach und Grenze der zwei Katastralgemeinden Reisach/Kirchbach stößt, jetzt dieser Katastralgemeindegrenze bergwärts bis zur südlichen Grenze der Marktgemeinde Kirchbach (Höhe der Kote 1554) entlang zieht.
§ 11
Der Schulsprengel für die Volksschule Reisach mit dem Standort in der Marktgemeinde Kirchbach umfaßt von der Marktgemeinde Kirchbach das Gebiet, das östlich, nördlich und westlich der Linie liegt, die an der nördlichen Grenze der Marktgemeinde Kirchbach (westlich der Kote 2371, Reißkofl) und Schnittpunkt der zwei Katastralgemeindegrenzen Grafendorf/Reisach beginnt, nun dieser Katastralgemeindegrenze in südlicher Richtung bis zur Gail entlang zieht, sodann der Gail abwärts bis zur Straniger Gailbrücke (Kote 626) folgt, von hier weiter nach Süden in einer geraden Linie bis zur letzten Wegkehre östlich des Weilers Unterbuchach verläuft, sodann nach Osten zum Stranigbach und Grenze der zwei Katastralgemeinden Reisach/
Kirchbach stößt, jetzt dieser Katastralgemeindegrenze in nordöstlicher Richtung zur Gail und weiter bis zur östlichen Grenze der Marktgemeinde Kirchbach entlang zieht.
§ 12
Der Schulsprengel für die Volksschule Kirchbach mit dem Standort in der Marktgemeinde Kirchbach umfaßt von der Marktgemeinde Kirchbach das Gebiet, das östlich bzw. südöstlich der Linie liegt, die an der südlichen Grenze der Marktgemeinde Kirchbach (Höhe der Kote 1554) und Schnittpunkt der zwei Katastralgemeindegrenzen Reisach/Kirchbach beginnt, nun dieser Katastralgemeindegrenze in nordöstlicher Richtung zur Gail folgt und weiter in nordöstlicher Richtung bis zur östlichen Grenze der Marktgemeinde Kirchbach entlang zieht.
§ 13
Der Schulsprengel für die Volksschule St. Jakob im Lesachtal in der Marktgemeinde Kötschach-Mauthen umfaßt von der Marktgemeinde Kötschach-Mauthen das Gebiet, das südwestlich und nordwestlich der Linie liegt, die an der nördlichen Gemeindegrenze und Schnittpunkt der zwei Katastralgemeindegrenzen Strajach/Kötschach beginnt, nun dieser Katastralgemeindegrenze in südöstlicher Richtung bis zu ihrem Schnittpunkt mit den den Melzenwald entwässernden Bach verläuft, dann diesem Bach talwärts bis zu seiner Einmündung in die Gail folgt, nun die Gail flußaufwärts bis zum Aigner Mühlgraben entlang zieht, sodann den Aigner Mühlgraben bergwärts in seiner gesamten Länge durchläuft und gerade weiter zur Kote 2373 (Plenge)und westlichen Grenze der Marktgemeinde Kötschach-Mauthen stößt.
§ 14
Der deckungsgleiche Schulsprengel für die Volksschulen in Kötschach-Mauthen (1 und 2) mit dem Standort in der Marktgemeinde Kötschach-Mauthen umfaßt von der Marktgemeinde Kötschach-Mauthen das Gebiet, das östlich und südöstlich der Linie liegt, die an der nördlichen Gemeindegrenze und Schnittpunkt der zwei Katastralgemeindegrenzen Strajach/Kötschach beginnt, nun dieser Katastralgemeindegrenze in südöstlicher Richtung bis zu ihrem Schnittpunkt mit dem den Melzenwald entwässernden Bach verläuft, dann diesem Bach talwärts bis zu seiner Einmündung in die Gail folgt, nun die Gail flußaufwärts bis zum Aigner Mühlengraben entlang zieht, sodann den Aigner Mühlengraben bergwärts in seiner gesamten Länge durchläuft und gerade weiter zur Kote 2373 (Plenge) und westlichen Grenze der Marktgemeinde Kötschach-Mauthen stößt.
§ 15
Der Schulsprengel für die Volksschule St. Stefan an der Gail mit dem Standort in der Gemeinde St. Stefan im Gailtal umfaßt das Gebiet der Gemeinde St. Stefan im Gailtal.
§ 16
Der deckungsgleiche Schulsprengel für die Volksschulen der Gemeinde Lesachtal (1 bis 4) mit dem Standort in der Gemeinde Lesachtal umfaßt das Gebiet der Gemeinde Lesachtal.
§ 17
Die Schulsprengel (deckungsgleiche Schulsprengel) für die Volksschulen in den Gemeinden des politischen Bezirkes Hermagor sind in den Gemeinden, auf deren Gebiet sich die Volksschulsprengel beziehen und in der in Betracht kommenden Volksschule, zur öffentlichen Einsicht aufzulegen.
§ 18
Mit dem Wirksamkeitsbeginn dieser Verordnung treten außer Kraft:
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