Referatseinteilung
LGBL_KA_20000313_11ReferatseinteilungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
13.03.2000
Fundstelle
LGBl. Nr. 11/2000 7. Stück
Bundesland
Kärnten
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 7. März 2000, Zl. 1-LAD-Allg-29/6-2000, mit der die Referatseinteilung erlassen wird
(K-RE)
Gemäß Art. 103 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2 B-VG sowie gemäß Art. 56 Abs. 2 und Art. 51 Abs. 4 und 6 K-LVG wird verordnet:
§ 1
Die Aufteilung der Angelegenheiten der Landesverwaltung, der mittelbaren Bundesverwaltung und der Auftragsverwaltung auf die Mitglieder der Landesregierung wird in der Anlage festgesetzt.
§ 2
Die Aufteilung gemäß § 1 umfaßt keine Angelegenheiten, die nach der Verfassung mit der Funktion des Landeshauptmannes verbunden sind.
§ 3
Die Zuständigkeit für rechtliche Angelegenheiten von Landesgesetzen gemäß der Anlage zu § 1 umfaßt auch die Zuständigkeit für die inhaltliche Ausarbeitung von referatsbezogenen Gesetzesentwürfen durch die Abteilung 2 V des Amtes der Landesregierung.
§ 4
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung LGBl. Nr. 20/1999 außer Kraft.
Anlage (zu § 1)
Landeshauptmann Dr. Jörg HAIDER
Die Angelegenheiten der Abteilungen 1 W, 2 V und Buchhaltung;
die Angelegenheiten der Abteilung 1, ausgenommen:
Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten der Landesbediensteten in den Landeskrankenanstalten und in der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft;
Angelegenheiten der Ruhe- und Versorgungsgenußempfänger des Landes, die vor der Versetzung oder vor dem Übertritt in den Ruhestand in einer Landeskrankenanstalt oder in der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft Dienst verrichtet haben;
Tourismusservice;
Feuerwehrwesen;
Fachliche Angelegenheiten der Feuerpolizei;
die Angelegenheiten der Abteilung 5, ausgenommen:
Jugendförderung;
die Angelegenheiten der Abteilung 6, ausgenommen:
Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten der Landeslehrer für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen sowie der Ruhe- und Versorgungsgenußempfänger an diesen Schulen;
Kindergarten- und Hortwesen;
Sportwesen (Landessportsekretariat);
von der Abteilung 4 folgende Angelegenheit:
Auslösung des Konsultationsmechanismus.
Erster Landeshauptmann-Stellvertreter
Ing. Mathias REICHHOLD
Die Angelegenheiten der Abteilungen 9 und 17
die Angelegenheiten der Abteilung 8 B, ausgenommen:
Rechtliche Angelegenheiten des Bauwesens;
Rechtliche Angelegenheiten der Ortsbildpflege;
Rechtliche Angelegenheiten der Feuerpolizei;
Rechtliche Angelegenheiten der Luftreinhaltung;
Von der Abteilung 5 folgende Angelegenheit:
Jugendförderung;
von der Abteilung 6 folgende Angelegenheiten:
Kindergarten- und Hortwesen;
Sportwesen (Landessportsekretariat).
Zweiter Landeshauptmann-Stellvertreter
Dr. Peter AMBROZY
Die Angelegenheiten der Abteilungen 12, 14, 16 L und 16 B;
von der Abteilung 1 folgende Angelegenheiten:
Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten der Landesbediensteten in den Landeskrankenanstalten und in der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft;
Angelegenheiten der Ruhe- und Versorgungsgenußempfänger des Landes, die vor der Versetzung oder vor dem Übertritt in den Ruhestand in einer Landeskrankenanstalt oder in der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft Dienst verrichtet haben.
Landesrat Georg WURMITZER
Die Angelegenheiten der Abteilungen 3, 10 F, 10 L, 10 V, 11 und 20;
von der Abteilung 1 folgende Angelegenheiten:
Feuerwehrwesen;
Fachliche Angelegenheiten der Feuerpolizei
von der Abteilung 6 folgende Angelegenheit:
Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten der Landeslehrer für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen sowie der Ruhe- und Versorgungsgenußempfänger an diesen Schulen;
von der Abteilung 8 B folgende Angelegenheiten:
Rechtliche Angelegenheiten des Bauwesens;
Rechtliche Angelegenheiten der Ortsbildpflege;
Rechtliche Angelegenheiten der Feuerpolizei;
von der Abteilung 8 W folgende Angelegenheit:
Rechtliche Angelegenheiten des Naturschutzes.
Landesrat Herbert SCHILLER
Die Angelegenheiten der Abteilungen 15 und 18;
die Angelegenheiten der Abteilung 8 W, ausgenommen:
Rechtliche Angelegenheiten des Naturschutzes;
von der Abteilung 8 B folgende Angelegenheit:
Rechtliche Angelegenheiten der Luftreinhaltung.
Landesrat Ing. Karl PFEIFENBERGER
Die Angelegenheiten der Abteilung 7;
von der Abteilung 1 folgende Angelegenheit:
Tourismusservice;
die Angelegenheiten der Abteilung 4, ausgenommen:
Auslösung des Konsultationsmechanismus.
Landesrätin
Mag. Dr. Gabriele SCHAUNIG-KANDUT
Die Angelegenheiten der Abteilung 13.
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