Sammelgesetz - Anpassung Richtlinie (EU) 2024/1233
LGBLA_BU_20260512_40Sammelgesetz - Anpassung Richtlinie (EU) 2024/1233Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
40.Gesetz vom 23. April 2026 über die aufgrund der Richtlinie (EU) 2024/1233 erforderliche Anpassung der Burgenländischen Landesrechtsordnung (Sammelgesetz - Anpassung Richtlinie (EU) 2024/1233) (XXIII. Gp. RV 0631 AB 0650) [CELEX Nr. 32022L2041, 32024L1233]
Gesetz vom 23. April 2026 über die aufgrund der Richtlinie (EU) 2024/1233 erforderliche Anpassung der Burgenländischen Landesrechtsordnung (Sammelgesetz - Anpassung Richtlinie (EU) 2024/1233)
Der Landtag hat beschlossen:
Das Burgenländische Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 - Bgld. PSMG 2012, LGBl. Nr. 46/2012, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 58/2025, wird wie folgt geändert:
In § 19 Abs. 1 entfällt die Z 11 und die bisherigen Z 12, 13, 14 und 15 erhalten die Ziffernbezeichnungen „11.“, „12.“, „13.“ und „14.“; in Z 14 (neu) wird das Wort „Drittstaatsangenhörigen“ durch das Wort „Drittstaatsangehörige“ sowie der Satzpunkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 15 angefügt:
Dem § 21 wird folgender Abs. 9 angefügt:
„(9) § 19 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
Das Burgenländische Tierzuchtgesetz 2019 - Bgld. TZG 2019, LGBl. Nr. 77/2019, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 16/2024, wird wie folgt geändert:
In § 22 Abs. 1 entfälllt die Z 11 und die bisherigen Z 12, 13, 14, 15 und 16 erhalten die Ziffernbezeichnungen „11.“, „12.“, „13.“, „14.“ und „15.“; der Punkt am Ende der Z 15 (neu) wird durch einen Beistrich ersetzt und folgende Z 16 angefügt:
Dem § 23 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) § 22 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
Das Burgenländische Landwirtschaftskammergesetz, LGBl. Nr. 76/2002, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 81/2024, wird wie folgt geändert:
Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag zu § 110 folgender Eintrag eingefügt:
Nach § 110 wird wird folgender § 110a eingefügt:
Mit dem Gesetz wird die Richtlinie 2024/1233/EU über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten, ABl. L 2024/1233, 30.04.2024, umgesetzt.“
„(11) Das Inhaltsverzeichnis und § 110a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
Das Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagengesetz - Bgld. HKG, LGBl. Nr. 33/2019, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2024, wird wie folgt geändert:
In § 53 Abs. 1 entfällt die Z 9 und die bisherigen Z 10, 11 und 12 erhalten die Ziffernbezeichnungen „9.“, „10.“ und „11.“; der Punkt am Ende der Z 11 (neu) wird durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 12 angefügt:
Dem § 56 wird folgender Abs. 9 angefügt:
„(9) § 53 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
Das Burgenländische Sozialbetreuungsberufegesetz - Bgld. SBBG, LGBl. Nr. 74/2007, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 52/2025, wird wie folgt geändert:
In § 11 entfällt die Z 5 und die bisherigen Z 6 und 7 erhalten die Ziffernbezeichnungen „5.“ und „6.“; am Ende der Z 6 (neu) wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 7 angefügt:
Dem § 13 wird folgender Abs. 9 angefügt:
„(9) § 11 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
Das Burgenländische Sozialhilfegesetz 2024 - Bgld. SHG 2024, LGBl. Nr. 30/2024, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 108/2025, wird wie folgt geändert:
In § 50 wird der Punkt am Ende der Z 5 durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 6 angefügt:
Dem § 51 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) § 50 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
Das Burgenländische Chancengleichheitsgesetz - Bgld. ChG, LGBl. Nr. 31/2024, wird wie folgt geändert:
In § 55 wird der Punkt am Ende der Z 5 durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 6 angefügt:
Dem § 56 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) § 55 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
Das Burgenländische EU-Berufsangelegenheiten-Gesetz - Bgld. EU-BA-G, LGBl. Nr. 4/2016, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 68/2025, wird wie folgt geändert:
In § 14 entfällt die Z 8 und die bisherigen Z 9, 10, 11, 12, 13 und 14 erhalten die Ziffernbezeichnungen „8.“, „9.“, „10.“, „11.“, „12.“ und „13.“; am Ende der Z 13 (neu) wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 14 angefügt:
Dem § 15 wird folgender Abs. 8 angefügt:
„(8) § 14 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
Das Burgenländische Wohnbauförderungsgesetz 2018 - Bgld. WFG 2018, LGBl. Nr. 60/2018, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 100/2024, wird wie folgt geändert:
„(6) § 24 Abs. 6 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
Das Burgenländische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2009 - Bgld. KBBG 2009, LGBl. Nr. 7/2009, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 99/2025, wird wie folgt geändert:
In § 34a wird der Punkt am Ende der Z 2 durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 3 angefügt:
Dem § 35 wird folgender Abs. 26 angefügt:
„(26) § 34a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
Das Burgenländische Antidiskriminierungsgesetz - Bgld. ADG, LGBl. Nr. 84/2005, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 58/2025, wird wie folgt geändert:
„(14) § 37 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
Das Burgenländische Landesbedienstetengesetz 2020 - Bgld. LBedG 2020, LGBl. Nr. 95/2019, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 58/2025, wird wie folgt geändert:
In § 143 entfällt die Z 12 und die bisherigen Z 13, 14, 15, 16, 17 und 18 erhalten die Ziffernbezeichnungen „12.“, „13.“, „14.“, „15.“, „16.“ und „17.“; am Ende der Z 16 und 17 (neu) wird der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Z 18 angefügt:
Dem § 144 wird folgender Abs. 22 angefügt:
„(22) § 143 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
Das Burgenländische Landesvertragsbedienstetengesetz 2013 - Bgld. LVBG 2013, LGBl. Nr. 57/2013, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 58/2025, wird wie folgt geändert:
In § 128 Abs. 1 entfällt die Z 13 und die bisherigen Z 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20 und 21 erhalten die Ziffernbezeichnungen „13.“, „14.“, „15.“, „16.“, „17.“, „18.“, „19.“ und „20.“; am Ende der Z 20 (neu) wird der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Z 21 angefügt:
Dem § 129 wird folgender Abs. 29 angefügt:
„(29) § 128 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
Das Burgenländische Landesbeamten-Dienstrechtsgesetz 1997 - LBDG 1997, LGBl. Nr. 17/1998, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 58/2025, wird wie folgt geändert:
§ 197b Abs. 2 Z 6 lautet:
Dem § 199 wird folgender Abs. 20 angefügt:
„(20) § 197b in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
Das Burgenländische Gemeindebedienstetengesetz 2014 - Bgld. GemBG 2014, LGBl. Nr. 42/2014, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 58/2025, wird wie folgt geändert:
In § 160 Abs. 1 entfällt die Z 16 und die bisherigen Z 17, 18, 19, 20, 21 und 22 erhalten die Ziffernbezeichnungen „16.“, „17.“, „18.“, „19.“, „20.“ und „21.“; am Ende Z 21 (neu) wird der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Z 22 angefügt:
Dem § 162 wird folgender Abs. 35 angefügt:
„(35) § 160 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
Das Gemeindebedienstetengesetz 1971, LGBl. Nr. 13/1972, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 35/2025, wird wie folgt geändert:
In § 46b wird der Punkt am Ende der Z 2 durch einen Beistrich ersetzt und folgende Z 3 angefügt:
Dem § 47 wird folgender Abs. 13 angefügt:
„(13) § 46b in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
Das Burgenländische Landesbeamten-Pensionsgesetz 2002 - Bgld. LBPG 2002, LGBl. Nr. 103/2002, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 39/2026, wird wie folgt geändert:
Mit diesem Gesetz werden folgende Rechtsakte der Europäischen Union umgesetzt:
„(29) § 116b in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
Das Burgenländische Mutterschutz- und Väter-Karenzgesetz - Bgld. MVKG, LGBl. Nr. 16/2005, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 58/2025, wird wie folgt geändert:
In § 44 wird der Punkt am Ende der Z 3 durch einen Beistrich ersetzt und folgende Z 4 angefügt:
Dem § 45 wird folgender Abs. 12 angefügt:
„(12) § 44 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
Das Burgenländische Bedienstetenschutzgesetz 2001 - Bgld. BschG 2001, LGBl. Nr. 37/2001, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 16/2024, wird wie folgt geändert:
In § 98a wird in der Z 2 das Wort „Drittstaatsangenhörigen“ durch das Wort „Drittstaatsangehörigen“ ersetzt, der Punkt am Ende der Z 2 wird durch einen Beistrich ersetzt und folgende Z 3 angefügt:
In § 106 entfällt in der Überschrift der Klammerausdruck „(Verfassungsbestimmung)“ und in Abs. 1 und 2 wird jeweils nach der Absatzbezeichnung der Klammerausdruck „(Verfassungsbestimmung)“ eingefügt; nach Abs. 6 wird folgender Abs. 7 angefügt:
„(7) (Verfassungsbestimmung) Die Überschrift zu § 106 und § 106 Abs. 1 und 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 treten rückwirkend mit 2. Oktober 2001 in Kraft.“
„(8) § 98a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
Das Burgenländische Landes-Personalvertretungsgesetz, LGBl. Nr. 17/1980, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 58/2025, wird wie folgt geändert:
Mit diesem Gesetz werden folgende Rechtsakte der Europäischen Union umgesetzt:
„(8) § 31a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
Das Burgenländische Gemeinde - Personalvertretungsgesetz - Bgld. G-PVG, LGBl. Nr. 78/1999, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 58/2025, wird wie folgt geändert:
Mit diesem Gesetz werden folgende Rechtsakte der Europäischen Union umgesetzt:
„(7) § 40a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
Das Burgenländische Landes-Gleichbehandlungsgesetz - Bgld. L-GBG, LGBl. Nr. 59/1997, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 58/2025, wird wie folgt geändert:
„(11) § 42 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
Das Gesetz über die fachlichen Anstellungserfordernisse für Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen und Erzieherinnen und Erzieher, LGBl. Nr. 1/1998, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 99/2025, wird wie folgt geändert:
„(9) § 5 Abs. 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
„(3) Richtlinie 2024/1233/EU über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten, ABl. L 2024/1233, 30.04.2024.“
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.