Bau-Übertragungs-Verordnung Hackerberg
LGBLA_BU_20260507_38Bau-Übertragungs-Verordnung HackerbergGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
38.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. April 2026, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Hackerberg aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Güssing übertragen wird (Bau-Übertragungs-Verordnung Hackerberg)
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. April 2026, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Hackerberg aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Güssing übertragen wird (Bau-Übertragungs-Verordnung Hackerberg)
Auf Antrag der Gemeinde Hackerberg wird gemäß § 58 Abs. 4 Burgenländische Gemeindeordnung 2003 - Bgld. GemO 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 97/2025, die Besorgung folgender Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Güssing übertragen:
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