Aufhebung einer Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Schandorf - Trennstücke
LGBLA_BU_20250714_50Aufhebung einer Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Schandorf - TrennstückeGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
50.Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Schandorf, vom 15.12.2024, mit der entsprechend der Vermessungsurkunde der Vermessung Huber ZT GmbH, Plan.Nr. 7908 vom 25.04.2023, Trennstücke ins öffentliche Gut gewidmet werden, aufgehoben wird
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Schandorf, vom 15.12.2024, mit der entsprechend der Vermessungsurkunde der Vermessung Huber ZT GmbH, Plan.Nr. 7908 vom 25.04.2023, Trennstücke ins öffentliche Gut gewidmet werden, aufgehoben wird
Gemäß §§ 82 und 89 Abs. 2 Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in der Fassung LGBl. Nr. 5/2021, wird verordnet:
Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Schandorf vom 15.12.2024, ohne Zahl, mit der entsprechend der Vermessungsurkunde der Vermessung Huber ZT GmbH, Plan.Nr. 7908 vom 25.04.2023, Trennstücke des Grundstückes 3120 ins öffentliche Gut gewidmet werden, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.
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