Bildung des Standesamtsverbandes Bezirk Jennersdorf und Führung desselben als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband, Änderung
LGBLA_BU_20241230_112Bildung des Standesamtsverbandes Bezirk Jennersdorf und Führung desselben als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
112.Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 20. Dezember 2024, mit der die Verordnung über die Bildung des Standesamtsverbandes Bezirk Jennersdorf und die Führung desselben als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband geändert wird
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 20. Dezember 2024, mit der die Verordnung über die Bildung des Standesamtsverbandes Bezirk Jennersdorf und die Führung desselben als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband geändert wird
Auf Grund des § 6 des Personenstandsgesetzes 2013 - PStG 2013, BGBl. I Nr. 16/2013, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 181/2023, wird verordnet:
Die Verordnung über die Bildung des Standesamtsverbandes Bezirk Jennersdorf und die Führung desselben als zusammengeschlossenen Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband, LGBl. Nr. 98/2019, wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 1 wird nach dem Eintrag „Mogersdorf,“ der Eintrag „Mühlgraben,“ eingefügt.
Der bisherige Wortlaut des § 2 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“; folgender Abs. 2 wird angefügt:
„(2) § 1 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 112/2024 tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.“
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.