Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung Lackendorf-Unterfrauenhaid“
LGBLA_BU_20241210_87Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung Lackendorf-Unterfrauenhaid“Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
87.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 3. Dezember 2024, mit welcher die Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung Lackendorf-Unterfrauenhaid“ aufsichtsbehördlich genehmigt wird
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 3. Dezember 2024, mit welcher die Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung Lackendorf-Unterfrauenhaid“ aufsichtsbehördlich genehmigt wird
Auf Grund des § 4 Abs. 4 des Bgld. Gemeindeverbandsgesetzes, LGBl. Nr. 20/1987, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 72/2019, wird verordnet:
Die auf Grundlage der Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Lackendorf vom 2. August 2024 und der Marktgemeinde Unterfrauenhaid vom 2. August 2024 getroffene Vereinbarung zwischen der Gemeinde Lackendorf und der Marktgemeinde Unterfrauenhaid über die Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung Lackendorf-Unterfrauenhaid“ zur Führung einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung wird aufsichtsbehördlich genehmigt.
Der Gemeindeverband hat seinen Sitz in der Marktgemeinde Unterfrauenhaid.
Die Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.