Burgenländisches Raumplanungsgesetz 2019, Änderung
LGBLA_BU_20240220_8Burgenländisches Raumplanungsgesetz 2019, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
8.Gesetz vom 14. Dezember 2023, mit dem das Burgenländische Raumplanungsgesetz 2019 geändert wird (XXII. Gp. IA 2221 AB 2260)
Gesetz vom 14. Dezember 2023, mit dem das Burgenländische Raumplanungsgesetz 2019 geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Das Burgenländische Raumplanungsgesetz 2019 - Bgld. RPG 2019, LGBl. Nr. 49/2019, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 100/2023, wird wie folgt geändert:
In § 24a Abs. 2 Z 9 wird die Wortfolge „im ortsüblichen Ausmaß“ durch die Wortfolge „bis zu einem Flächenausmaß von 2 300 m2 für Bauland gemäß § 33 Abs. 3 Z 1 bis 3, 6, 8 und 9 sowie bis zu einem Flächenausmaß von 10 000 m² für Bauland gemäß § 33 Abs. 3 Z 4, 5 und 7“ ersetzt.
In § 24a Abs. 7 wird nach dem vierten Satz folgender Satz eingefügt:
„Im Fall, dass der von der Statistik Austria veröffentlichte Preis für Baulandgrundstücke gemäß Abs. 5 Z 3 für eine Gemeinde aufgrund statistischer Einmaleffekte einen Wert aufweist, der übermäßig von den Preisen in vergleichbaren Gemeinden abweicht, kann für diese Gemeinde ein angemessener Wert festgelegt werden, wobei dabei ein von der Statistik Austria für vergleichbare Gemeinden veröffentlichter Preis heranzuziehen ist.“
„(12) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 8/2024 treten in Kraft:
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.