Modellstellen-Verordnung, Änderung
LGBLA_BU_20240215_6Modellstellen-Verordnung, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
6.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Februar 2024, mit welcher die Verordnung, mit welcher die einzelnen Modellstellen innerhalb der Modellfunktionen festgelegt und einem Gehaltsschema und Gehaltsband zugeordnet werden (Modellstellen-Verordnung), geändert wird
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Februar 2024, mit welcher die Verordnung, mit welcher die einzelnen Modellstellen innerhalb der Modellfunktionen festgelegt und einem Gehaltsschema und Gehaltsband zugeordnet werden (Modellstellen-Verordnung), geändert wird
Auf Grund des § 28 Abs. 2 des Burgenländischen Landesbedienstetengesetzes 2020 - Bgld. LBedG 2020, LGBl. Nr. 95/2019, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 101/2023, wird verordnet:
Die Verordnung, mit welcher die einzelnen Modellstellen innerhalb der Modellfunktionen festgelegt und einem Gehaltsschema und Gehaltsband zugeordnet werden (Modellstellen-Verordnung), LGBl. Nr. 103/2019, wird wie folgt geändert:
Die Modellfunktion „Emergency Communication Nurse“ besteht aus folgender Modellstelle, die folgendem Gehaltsband zugeordnet ist:
Bezeichnung
Gehaltsband
Si_ECN1/1
B1/9
Die Modellfunktion „Disponentin bzw. Disponent“ besteht aus folgender Modellstelle, die folgendem Gehaltsband zugeordnet ist:
Bezeichnung
Gehaltsband
Si_Dis1/1
B1/9
Die Modellfunktion „Calltaker“ besteht aus folgender Modellstelle, die folgendem Gehaltsband zugeordnet ist:
Bezeichnung
Gehaltsband
Si_Cal1/1
B1/6
„(2) §§ 34a bis 34c in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 6/2024 treten mit 1. Jänner 2024 in Kraft.“
Der Landeshauptmann:
Mag. Doskozil
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