Referatseinteilung, Änderung
LGBLA_BU_20240208_3Referatseinteilung, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
3.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Februar 2024, mit der die Referatseinteilung geändert wird
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Februar 2024, mit der die Referatseinteilung geändert wird
Auf Grund des Art. 59 L-VG und des Art. 103 Abs. 2 B-VG wird verordnet:
Die Referatseinteilung, LGBl. Nr. 7/2020, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 55/2020, wird wie folgt geändert:
In der Aufzählung der von Landeshauptmann Mag. Hans Peter Doskozil wahrzunehmenden Aufgaben wird nach der Wortfolge „Geld-, Kredit- und Bankwesen;“ ein Absatz mit der Wortfolge „Aufsicht über die gemeinnützigen Bauvereinigungen;“ eingefügt.
In der Aufzählung der von Landesrat Mag. Heinrich Dorner wahrzunehmenden Aufgaben wird nach der Wortfolge „Angelegenheiten der Wohnbauförderung“ die Wortfolge „ausgenommen die Aufsicht über die gemeinnützigen Bauvereinigungen“ eingefügt.
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