Gemeindebedienstetenverband Stotzing-Loretto
LGBLA_BU_20230807_57Gemeindebedienstetenverband Stotzing-LorettoGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
57.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 12. Juli 2023, über die Überleitung des Gemeindeverbandes Stotzing-Loretto in den „Gemeindebedienstetenverband Stotzing-Loretto“
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 12. Juli 2023, über die Überleitung des Gemeindeverbandes Stotzing-Loretto in den „Gemeindebedienstetenverband Stotzing-Loretto“
Auf Grund des § 18 Abs. 1 und 4 Bgld. Gemeindeverbandsgesetz, LGBl. Nr. 20/1987, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 72/2019, wird verordnet:
Der nach dem Gemeindebedienstetengesetz 1971, LGBl. Nr. 13/1972, gegründete Gemeindeverband Stotzing-Loretto wird als Gemeindeverband nach dem Bgld. Gemeindeverbandsgesetz, LGBl. Nr. 20/1987, gebildet (übergeleitet).
Der Verband trägt den Namen „Gemeindebedienstetenverband Stotzing-Loretto“. Der Sitz des Gemeindeverbandes ist Stotzing.
Die Satzung des Gemeindebedienstetenverbandes Stotzing-Loretto wird erlassen (Anlage 1).
Die Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 19. Dezember 1990 über die Bildung des Gemeindeverbandes Stotzing-Loretto, LGBl. Nr. 2/1991, wird aufgehoben.
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