Anstellungserfordernisse für Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen und Erzieherinnen und Erzieher, Änderung
LGBLA_BU_20230724_55Anstellungserfordernisse für Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen und Erzieherinnen und Erzieher, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
55.Gesetz vom 29. Juni 2023, mit dem das Gesetz über die fachlichen Anstellungserfordernisse für Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen und Erzieherinnen und Erzieher geändert wird (XXII. Gp. RV 1981 AB 2007)
Gesetz vom 29. Juni 2023, mit dem das Gesetz über die fachlichen Anstellungserfordernisse für Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen und Erzieherinnen und Erzieher geändert wird
Der Landtag hat in Ausführung des Anstellungserfordernisse-Grundsatzgesetzes - AE-GG, BGBl. Nr. 406/1968, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 227/2022, beschlossen:
Das Gesetz über die fachlichen Anstellungserfordernisse für Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen und Erzieherinnen und Erzieher, LGBl. Nr. 1/1998, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 85/2022, wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 1 Z 1 wird am Ende der lit. d der Strichpunkt durch das Wort „oder“ ersetzt und folgende lit. e angefügt:
Dem § 4 wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) § 1 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 55/2023 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
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