Bau-Übertragungs-Verordnung Tadten
LGBLA_BU_20230411_33Bau-Übertragungs-Verordnung TadtenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
33.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 5. April 2023, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde Tadten aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See übertragen wird (Bau-Übertragungs-Verordnung Tadten)
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 5. April 2023, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde Tadten aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See übertragen wird (Bau-Übertragungs-Verordnung Tadten)
Auf Antrag der Gemeinde Tadten wird gemäß § 58 Abs. 4 Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 18/2022, die Besorgung folgender Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See übertragen:
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