Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2022
LGBLA_BU_20220705_48Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2022Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
48.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Jänner 2022 über die Ausschreibung der allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters (Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2022)
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Jänner 2022 über die Ausschreibung der allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters (Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2022)
Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 92/2021, in Verbindung mit den §§ 16 Abs. 1 und 2 sowie 17 Abs. 5 Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 71/2021, wird verordnet:
Im Burgenland werden die allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters ausgeschrieben.
(1) Als Wahltag wird der 2. Oktober 2022 festgelegt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 23. Oktober 2022 bestimmt.
Stichtag für die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters ist der 5. Juli 2022.
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