Burgenländische Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung, Änderung
LGBLA_BU_20220524_33Burgenländische Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
33.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. Mai 2022, mit der die Burgenländische Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung geändert wird
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. Mai 2022, mit der die Burgenländische Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung geändert wird
Auf Grund des § 8 Burgenländisches Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 - Bgld. PSMG 2012, LGBl. Nr. 46/2012, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 31/2021, wird verordnet:
Die Burgenländische Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung, LGBl. Nr. 8/2016, wird wie folgt geändert:
In § 1 Abs. 2 Z 1 wird das Zitat „BGBl. I Nr. 189/2013“ durch das Zitat „BGBl. I Nr. 56/2016“ ersetzt.
In § 2 Abs. 2 wird in Z 6 der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Z 7 und 8 werden angefügt:
In § 2 Abs. 3 Z 2 wird das Zitat „BGBl. II Nr. 198/2013“ durch das Zitat „BGBl. II Nr. 212/2015“ ersetzt.
In § 7 Abs. 1 wird das Zitat „LGBl. Nr. 45/2014“ durch das Zitat „LGBl. Nr. 31/2021“ ersetzt.
Der bisherige Wortlaut des § 10 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und folgender Abs. 2 wird angefügt:
„(2) Die Verordnung in der Fassung LGBl. Nr. 33/2022 wurde als technische Vorschrift nach der Richtlinie 2015/1535/EU über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. Nr. L 241 vom 17.09.2015 S. 1, notifiziert (Notifikationsnummer 2022/0015/A).“
„(2) § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 2 und 3, § 7 Abs. 1, § 10 und die Anlage 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 33/2022 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
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