Auflösung des Gemeindeverbandes Leithaprodersdorf-Wimpassing an der Leitha
LGBLA_BU_20211203_83Auflösung des Gemeindeverbandes Leithaprodersdorf-Wimpassing an der LeithaGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
83.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 30. November 2021 über die Auflösung des Gemeindeverbandes Leithaprodersdorf-Wimpassing an der Leitha
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 30. November 2021 über die Auflösung des Gemeindeverbandes Leithaprodersdorf-Wimpassing an der Leitha
Auf Grund des § 46a Abs. 1 Gemeindebedienstetengesetz 1971, LGBl. Nr. 13/1972, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 84/2016, in Verbindung mit § 20 Abs. 2 und § 17 Abs. 1 lit. b des Bgld. Gemeindeverbandsgesetzes, LGBl. Nr. 20/1987, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 72/2019, wird verordnet:
Der aus den Gemeinden Leithaprodersdorf und Wimpassing an der Leitha bestehende Gemeindeverband Leithaprodersdorf-Wimpassing an der Leitha wird aufgelöst.
In das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis des Gemeindeverbandes Leithaprodersdorf-Wimpassing an der Leitha tritt als Rechtsnachfolger dieses Gemeindeverbandes mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2022 die Gemeinde Leithaprodersdorf ein.
Die Aufteilung des Vermögens auf die verbandsangehörigen Gemeinden erfolgt im folgenden Verhältnis:
Gemeinde Leithaprodersdorf: 50%
Gemeinde Wimpassing an der Leitha: 50%
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.