Burgenländische Jagdkarten- und Jagdprüfungsverordnung, Änderung
LGBLA_BU_20210708_49Burgenländische Jagdkarten- und Jagdprüfungsverordnung, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
49.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 29. Juni 2021, mit der die Burgenländische Jagdkarten- und Jagdprüfungsverordnung geändert wird
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 29. Juni 2021, mit der die Burgenländische Jagdkarten- und Jagdprüfungsverordnung geändert wird
Auf Grund der § 63 Abs. 10, § 67 Abs. 3, § 74 Abs. 1 und § 75 Abs. 4 des Burgenländischen Jagdgesetzes 2017 - Bgld. JagdG 2017, LGBl. Nr. 24/2017, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 11/2021, wird verordnet:
Die Burgenländische Jagdkarten- und Jagdprüfungsverordnung, LGBl. Nr. 34/2017, wird wie folgt geändert:
§ 3 entfällt.
§ 15 entfällt.
In § 22 entfällt der letzte Satz.
§ 23 entfällt.
§ 30 lautet:
(1) Die Bezirksverwaltungsbehörden haben die Weiterbildungskurse für die Jagdschutzorgane zu organisieren. Sie können sich dabei natürlicher oder juristischer Personen für die Durchführung bedienen.
(2) Die Jagdschutzorgane sind insbesondere über die gesetzlichen Bestimmungen und fachlichen Kenntnisse, die sich für ihre Tätigkeit als Jagdschutzorgan aus den Bestimmungen des Burgenländischen Jagdgesetzes 2017 - Bgld. JagdG 2017, LGBl. Nr. 24/2017, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 11/2021, ergeben, zu unterrichten.“
„(3) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 49/2021
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