Aufhebung einer Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Litzelsdorf
LGBLA_BU_20210707_45Aufhebung einer Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde LitzelsdorfGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
45.Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 02.07.2021, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Litzelsdorf vom 18.08.2020, ohne Zahl, mit der im Ortsbereich Blumengasse - Mitterberg eine 30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung verfügt wird, aufgehoben wird
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 02.07.2021, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Litzelsdorf vom 18.08.2020, ohne Zahl, mit der im Ortsbereich Blumengasse - Mitterberg eine 30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung verfügt wird, aufgehoben wird
Gemäß §§ 82 und 89 Abs. 2 Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in der Fassung des Gesetzes Nr. 5/2021, wird verordnet:
Die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Litzelsdorf vom 18.08.2020, ohne Zahl, mit der im Ortsbereich Blumengasse - Mitterberg eine 30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung verfügt wird, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.
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