Aufhebung einer Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Unterwart
LGBLA_BU_20210707_43Aufhebung einer Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde UnterwartGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
43.Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 02.07.2021, mit der die Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Unterwart vom 09.03.2021, ohne Zahl, mit der aufgrund von Bauarbeiten Verkehrsbeschränkungen auf Güterwegen verfügt werden, aufgehoben wird
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberwart vom 02.07.2021, mit der die Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Unterwart vom 09.03.2021, ohne Zahl, mit der aufgrund von Bauarbeiten Verkehrsbeschränkungen auf Güterwegen verfügt werden, aufgehoben wird
Gemäß §§ 82 und 89 Abs. 2 Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in der Fassung des Gesetzes Nr. 5/2021, wird verordnet:
Die Verordnung des Bürgermeisters der Gemeinde Unterwart vom 09.03.2021, ohne Zahl, mit der aufgrund von Bauarbeiten Verkehrsbeschränkungen auf Güterwegen verfügt werden, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.
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