Maskentragepflicht an stark frequentierten bestimmten Orten im Freien, COVID-19, Aufhebung
LGBLA_BU_20210518_32Maskentragepflicht an stark frequentierten bestimmten Orten im Freien, COVID-19, AufhebungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
32.Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 17. Mai 2021, mit der die Verordnung über die Maskentragepflicht an stark frequentierten bestimmten Orten im Freien zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 aufgehoben wird
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 17. Mai 2021, mit der die Verordnung über die Maskentragepflicht an stark frequentierten bestimmten Orten im Freien zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 aufgehoben wird
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und des § 7 Abs. 2 COVID-19-Maßnahmengesetz - COVID-19-MG, BGBl. I Nr. 12/2020, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 33/2021, wird verordnet:
Die Verordnung des Landeshauptmannes vom Burgenland vom 16. April 2021 über die Maskentragepflicht an stark frequentierten bestimmten Orten im Freien zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, LGBl. Nr. 23/2021, wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 18. Mai 2021 in Kraft.
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