VfGH - teilweise Aufhebung einer Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Trausdorf an der Wulka
LGBLA_BU_20200716_48VfGH - teilweise Aufhebung einer Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Trausdorf an der WulkaGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
48.Kundmachung der Burgenländischen Landesregierung vom 15. Juli 2020 über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 6 erster Satz der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Trausdorf an der Wulka vom 19.12.2018 über die Ausschreibung einer Kanalbenützungsgebühr in den Trausdorfer Feriensiedlungen als gesetzwidrig aufgehoben wird
Kundmachung der Burgenländischen Landesregierung vom 15. Juli 2020 über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass § 6 erster Satz der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Trausdorf an der Wulka vom 19.12.2018 über die Ausschreibung einer Kanalbenützungsgebühr in den Trausdorfer Feriensiedlungen als gesetzwidrig aufgehoben wird
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und § 59 Abs. 2 VfGG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z 6 Bgld. Verlautbarungsgesetzes 2015, LGBl. Nr. 65/2014, wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 8. Juni 2020, V 101/2019-8, ausgesprochen, dass § 6 erster Satz ("Diese Verordnung tritt mit 01.01.2019 in Kraft.") der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Trausdorf an der Wulka vom 19.12.2018 über die Ausschreibung einer Kanalbenützungsgebühr in den Trausdorfer Feriensiedlungen, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 20. Dezember 2018 bis 4. Jänner 2019, als gesetzwidrig aufgehoben wird.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.