Geschäftsordnung der Burgenländischen Landesregierung, Änderung
LGBLA_BU_20200528_37Geschäftsordnung der Burgenländischen Landesregierung, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
37.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 26. Mai 2020, mit der die Geschäftsordnung der Burgenländischen Landesregierung (GeOL) geändert wird
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 26. Mai 2020, mit der die Geschäftsordnung der Burgenländischen Landesregierung (GeOL) geändert wird
Auf Grund des Art. 103 Abs. 2 B-VG und der Art. 55, 59 und 60 L-VG wird verordnet:
Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung, mit der die Geschäftsordnung der Burgenländischen Landesregierung erlassen wird (GeOL), LGBl. Nr. 35/2015, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 19/2020, wird wie folgt geändert:
In § 23 Abs. 3 erster Satz wird die Wortfolge „31. Mai 2020“ durch die Wortfolge „31. Dezember 2020“ersetzt.
In § 23 Abs. 3 zweiter Satz wird die Wortfolge „1. Juni 2020“ durch die Wortfolge „1. Jänner 2021“ersetzt.
Dem § 23 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) § 23 Abs. 3 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 37/2020 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
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