Coronavirus, Betreten von Camping- und Mobilheimplätzen, Untersagung, Änderung
LGBLA_BU_20200403_22Coronavirus, Betreten von Camping- und Mobilheimplätzen, Untersagung, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
22.Verordnung des Landeshauptmanns von Burgenland vom 2. April 2020, mit der die Verordnung anlässlich des Ausbruchs des Coronavirus das Betreten von Camping- und Mobilheimplätzen untersagt wird, geändert wird
Verordnung des Landeshauptmanns von Burgenland vom 2. April 2020, mit der die Verordnung anlässlich des Ausbruchs des Coronavirus das Betreten von Camping- und Mobilheimplätzen untersagt wird, geändert wird
Auf Grund des § 2 Z 2 des Bundesgesetzes betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz) BGBl. I Nr. 12/2020, wird verordnet:
Die Verordnung, mit der anlässlich des Ausbruchs des Coronavirus das Betreten von Camping- und Mobilheimplätzen untersagt wird, LGBl. Nr. 10/2020, in der Fassung LGBl. Nr. 12/2020, wird wie folgt geändert:
In § 2 Abs. 2 wird die Wortfolge „LGBl. Nr. 12/2020“ durch die Wortfolge „LGBl. Nr. 22/2020“ und die Wortfolge „5. April 2020“ durch die Wortfolge „26. April 2020“ ersetzt.
Dem § 2 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Diese Verordnung LGBl. Nr. 22/2020 tritt mit 5. April 2020 in Kraft.“
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