Maßnahmen zum Schutz von Weinbaukulturen vor Schädigungen durch Stare, Änderung
LGBLA_BU_20190822_58Maßnahmen zum Schutz von Weinbaukulturen vor Schädigungen durch Stare, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
58.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. August 2019, mit der die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Juni 2019, mit der Maßnahmen zum Schutz von Weinbaukulturen vor Schädigungen durch Stare angeordnet werden, geändert wird
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. August 2019, mit der die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Juni 2019, mit der Maßnahmen zum Schutz von Weinbaukulturen vor Schädigungen durch Stare angeordnet werden, geändert wird
Auf Grund des § 83 des Burgenländischen Jagdgesetzes 2017 - Bgld. JagdG 2017, LGBl. Nr. 24/2017, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 63/2018, wird verordnet:
Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Juni 2019, mit der Maßnahmen zum Schutz von Weinbaukulturen vor Schädigungen durch Stare angeordnet werden, LGBl. Nr. 45/2019, wird wie folgt geändert:
In § 2 Abs. 1 wird vor dem Zitat „Apetlon“ das Zitat „Andau,“ eingefügt.
Dem § 6 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) § 2 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 58/2019 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
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