Burgenländisches Straßengesetz 2005, Änderung
LGBLA_BU_20181221_80Burgenländisches Straßengesetz 2005, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
80.Gesetz vom 13. Dezember 2018, mit dem das Burgenländische Straßengesetz 2005 geändert wird (XXI. Gp. RV 1542 AB 1588) [CELEX Nr. 32015L0996]
Gesetz vom 13. Dezember 2018, mit dem das Burgenländische Straßengesetz 2005 geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Das Burgenländische Straßengesetz 2005, LGBl. Nr. 79/2005, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013, wird wie folgt geändert:
„(3a) Das Anhörungsverfahren gemäß Abs. 2 kann entfallen, wenn die Verlegung der Straße im Zusammenhang mit einem Straßenbauvorhaben des Bundes erforderlich ist und in dem Genehmigungsverfahren für die Bundesstraße die Verlegung der Landes-, Gemeinde- oder Privatstraße dargestellt und die Öffentlichkeit eingebunden wurde.“
„Die strategischen Lärmkarten (Abs. 1) haben den Anforderungen der Richtlinie 2002/49/EG in der Fassung der Richtlinie 2015/996/EU zu entsprechen.“
3 In § 37b Abs. 4 wird nach der Wortfolge „Richtlinie 2002/49/EG“ die Wortfolge „in der Fassung der Richtlinie 2015/996/EU“ eingefügt.
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