Burgenländische Grenzwerteverordnung in der Land- und Forstwirtschaft, Änderung
LGBLA_BU_20181114_57Burgenländische Grenzwerteverordnung in der Land- und Forstwirtschaft, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
57.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. November 2018, mit der die Burgenländische Grenzwerteverordnung in der Land- und Forstwirtschaft geändert wird
[CELEX Nr. 32017L0164]
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. November 2018, mit der die Burgenländische Grenzwerteverordnung in der Land- und Forstwirtschaft geändert wird
Auf Grund des § 94g Abs. 2 Z 5 lit. c der Burgenländischen Landarbeitsordnung 1977 - LArbO, LGBl. Nr. 37/1977, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 51/2018, wird verordnet:
Die Burgenländische Grenzwerteverordnung in der Land- und Forstwirtschaft, LGBl. Nr. 28/2004, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 43/2016, wird wie folgt geändert:
Im Inhaltsverzeichnis lautet der Eintrag zu § 9 „§ 9 Handhabung des Anhangs I/2018 der GKV 2018“.
In § 2 Abs. 1 wird das Zitat „Anhang I/2011“ durch das Zitat „Anhang I/2018“ und das Zitat „Grenzwerteverordnung 2011 - GKV 2011“ durch das Zitat „Grenzwerteverordnung 2018 - GKV 2018“ ersetzt.
In § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und 3, § 8 Abs. 2 und 3, § 9 Abs. 1, 4, 5 und 6 wird jeweils das Zitat „Anhang I/2011“ durch das Zitat „Anhang I/2018“ und jeweils das Zitat „GKV 2011“ durch das Zitat „GKV 2018“ ersetzt.
Die Überschrift des § 9 lautet „Handhabung des Anhangs I/2018 der GKV 2018“.
In § 9 Abs. 7 wird das Zitat „Anhang I/2011“ durch das Zitat „Anhang I/2018“, das Zitat „GKV 2011“ jeweils durch das Zitat „GKV 2018“ und das Zitat „Anhang VI/2011“ durch das Zitat „Anhang VI/2018“ ersetzt.
In § 9 Abs. 8 wird das Zitat „Anhang I/2011“ durch das Zitat „Anhang I/2018“, das Zitat „Anhang III/2011“ durch das Zitat „Anhang III/2018“ und das Zitat „GKV 2011“ durch das Zitat „GKV 2018“ ersetzt.
In § 9 Abs. 9 und 10 wird jeweils das Zitat „Anhang I/2011“ durch das Zitat „Anhang I/2018“ und das Zitat „GKV 2011“ jeweils durch das Zitat „GKV 2018“ ersetzt.
In § 10 Abs. 1 Z 1 wird das Zitat „Anhang III/2011“ durch das Zitat „Anhang III/2018“, das Zitat „Anhang V/2011“ durch das Zitat „Anhang V/2018“ und das Zitat „GKV 2011“ durch das Zitat „GKV 2018“ ersetzt.
In § 10a Abs. 1 Z 1 wird das Zitat „Anhang VI/2011“ durch das Zitat „Anhang VI/2018“ und das Zitat „GKV 2011“ durch das Zitat „GKV 2018“ ersetzt.
Dem § 32 wird folgende Z 13 angefügt:
§ 35 lautet:
Verweise in dieser Verordnung sind als Verweise auf folgende Fassungen zu verstehen:
„(4) Die Änderung im Inhaltsverzeichnis, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und 3, § 8 Abs. 2 und 3, die Überschrift zu § 9, § 9 Abs. 1, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10, § 10 Abs. 1, § 10a Abs. 1, §§ 32 und 35 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 57/2018 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.