Erforderliche Anpassung der Burgenländischen Landesrechtsordnung
LGBLA_BU_20181001_51Erforderliche Anpassung der Burgenländischen LandesrechtsordnungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
51.Gesetz vom 20. September 2018 über die aufgrund der Richtlinie 2016/801/EU erforderliche Anpassung der Burgenländischen Landesrechtsordnung (XXI. Gp. RV 1385 AB 1423)
[CELEX Nr. 32016L0801]
Gesetz vom 20. September 2018 über die aufgrund der Richtlinie 2016/801/EU erforderliche Anpassung der Burgenländischen Landesrechtsordnung
Der Landtag hat beschlossen:
Das Burgenländische EU-Berufsanerkennungsrahmen-Gesetz - Bgld. EU-BA-G, LGBl. Nr. 4/2016, wird wie folgt geändert:
In § 1 erster Satz wird nach der Wortfolge „Niederlassung und Arbeitsbedingungen“ die Wortfolge „oder der Anerkennung von Diplomen, Zertifikaten und sonstigen Berufsqualifikationsnachweisen“ eingefügt.
In § 14 wird der Punkt am Ende der Z 11 durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 12 angefügt:
Der bisherige § 15 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und folgender Abs. 2 wird angefügt:
„(2) §§ 1 und 14 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 51/2018 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
Die Burgenländische Landarbeitsordnung 1977 - LArbO, LGBl. Nr. 37/1977, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 3/2017, wird wie folgt geändert:
„(7) Mit dem Gesetz LGBl. Nr. 51/2018 wird die Richtlinie 2016/801/EU über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit, ABl. Nr. L 132 vom 21.05.2016 S. 21, umgesetzt.“
„(14) § 291 Abs. 7 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 51/2018 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
Die Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1993 - LFBAO, LGBl. Nr. 51/1993, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 23/2016, wird wie folgt geändert:
In § 33a wird am Ende der Z 11 der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 12 angefügt:
Dem § 34 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) § 33a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 51/2018 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
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