Bildung des Gemeindebedienstetenverbandes Inzenhof
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49.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 11. September 2018 über die Bildung des Gemeindebedienstetenverbandes Inzenhof
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 11. September 2018 über die Bildung des Gemeindebedienstetenverbandes Inzenhof
Auf Grund des § 137 Abs. 2 des Burgenländischen Gemeindebedienstetengesetzes 2014 - Bgld. GemBG 2014, LGBl. Nr. 42/2014, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 32/2017, in Verbindung mit § 18 Abs. 1 des Bgld. Gemeindeverbandsgesetzes, LGBl. Nr. 20/1987, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013, wird verordnet:
Die Gemeinden Inzenhof und Tschanigraben werden zum „Gemeindebedienstetenverband Inzenhof“ zusammengeschlossen.
Der Gemeindebedienstetenverband Inzenhof hat seinen Sitz in der Gemeinde Inzenhof.
In das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis des Gemeindeverbandes Neustift bei Güssing tritt als Rechtsnachfolger dieses Gemeindeverbandes mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2018 der Gemeindebedienstetenverband Inzenhof ein.
Die Verordnung tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft.
Mag.a Eisenkopf
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