Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Schachendorf
LGBLA_BU_20180904_46Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde SchachendorfGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
46.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. August 2018 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Schachendorf
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. August 2018 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Schachendorf
Auf Grund des § 3 Abs. 1 und 2 und § 77 Abs. 3 und 4 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018, wird verordnet:
Für die Gemeinde Schachendorf wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.
(1) Als Wahltag wird der 2. Dezember 2018 festgelegt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 30. Dezember 2018 bestimmt.
Stichtag für die Wahl des Bürgermeisters ist der 4. September 2018.
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