Sanitätskreise, Änderung
LGBLA_BU_20180726_41Sanitätskreise, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
41.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. Juli 2018, mit der die Verordnung, mit der Gemeindeverbände (Sanitätskreise) zur gemeinsamen Anstellung von Kreisärzten gebildet werden, geändert wird
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. Juli 2018, mit der die Verordnung, mit der Gemeindeverbände (Sanitätskreise) zur gemeinsamen Anstellung von Kreisärzten gebildet werden, geändert wird
Auf Grund des § 4 Abs. 3 des Burgenländischen Gemeindesanitätsgesetzes 2013 - Bgld. GemSanG 2013, LGBl. Nr. 49/2013, wird verordnet:
Die Verordnung, mit der Gemeindeverbände (Sanitätskreise) zur gemeinsamen Anstellung von Kreisärzten gebildet werden, LGBl. Nr. 49/1996, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 62/2017, wird wie folgt geändert:
Die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 62/2017 wird durch die Anlage 1 zur vorliegenden Verordnung ersetzt.
Dem § 3 wird folgender Abs. 4 angefügt:
(4) Die Anlage 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 41/2018 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
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