Schutzgebiet für eine anerkannte Belegstelle der Österreichischen Buckfast-Imkervereinigung, Katastralgemeinde Zurndorf
LGBLA_BU_20180710_36Schutzgebiet für eine anerkannte Belegstelle der Österreichischen Buckfast-Imkervereinigung, Katastralgemeinde ZurndorfGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
36.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 3. Juli 2018, mit der ein Schutzgebiet für eine anerkannte Belegstelle der Österreichischen Buckfast-Imkervereinigung, Katastralgemeinde Zurndorf, festgelegt wird
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 3. Juli 2018, mit der ein Schutzgebiet für eine anerkannte Belegstelle der Österreichischen Buckfast-Imkervereinigung, Katastralgemeinde Zurndorf, festgelegt wird
Auf Grund § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 Bienenzuchtgesetz, LGBl. Nr. 14/1965, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013, wird verordnet:
Für die auf dem Grundstück Nr. 1624/2, KG Zurndorf, anerkannte Reinzuchtbelegstelle wird als Schutzgebiet das Gelände festgelegt, das innerhalb eines vom Standort der Belegstelle als Mittelpunkt gezogenen Kreises mit einem Radius von 4 km liegt.
Im Schutzgebiet gelten folgende Beschränkungen:
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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