Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Grafenschachen
LGBLA_BU_20180626_34Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde GrafenschachenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
34.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 19. Juni 2018 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Grafenschachen
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 19. Juni 2018 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Grafenschachen
Auf Grund des § 3 Abs. 1 und 2 und § 77 Abs. 3 und 4 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2017, wird verordnet:
Für die Gemeinde Grafenschachen wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.
(1) Als Wahltag wird der 30. September 2018 festgelegt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 28. Oktober 2018 bestimmt.
Stichtag für die Wahl des Bürgermeisters ist der 26. Juni 2018.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.