Landessanitätsratsgesetz-Novelle 2017
LGBLA_BU_20171128_65Landessanitätsratsgesetz-Novelle 2017Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
65.Gesetz vom 16. November 2017, mit dem das Burgenländische Landessanitätsratsgesetz 2005 geändert wird (Landessanitätsratsgesetz-Novelle 2017) (XXI. Gp. RV 1072 AB 1095)
Gesetz vom 16. November 2017, mit dem das Burgenländische Landessanitätsratsgesetz 2005 geändert wird (Landessanitätsratsgesetz-Novelle 2017)
Der Landtag hat beschlossen:
Das Burgenländische Landessanitätsratsgesetz 2005 - Bgld. LSRG 2005, LGBl. Nr. 85/2005, wird wie folgt geändert:
In § 2 Abs. 1 wird das Wort „neun“ durch das Wort „elf“ ersetzt.
Nach § 2 Abs. 2 erster Satz wird folgender Satz eingefügt:
„Ein Mitglied kann auf dieselbe Weise, in der es bestellt wurde, jederzeit von seiner Funktion abberufen werden. Abberufungsgründe sind insbesondere eine gröbliche Vernachlässigung der Pflichten des Mitglieds, ferner schwerwiegende, in der Person des Mitglieds gelegene Gründe.“
„(3) § 2 Abs. 1 und 2 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
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