Gemeindewahlordnung 1992, Änderung
LGBLA_BU_20170619_40Gemeindewahlordnung 1992, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
40.Gesetz vom 8. Juni 2017, mit dem die Gemeindewahlordnung 1992 geändert wird
(XXI. Gp. IA 956 AB 963)
Gesetz vom 8. Juni 2017, mit dem die Gemeindewahlordnung 1992 geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Die Gemeindewahlordnung 1992 - GemWO 1992, LGBl. Nr. 54/1992, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2016, wird wie folgt geändert:
„Diese dürfen auch einer anderen örtlichen Wahlbehörde angehören.“
In § 55a Abs. 3 Z 1 wird das Wort „Gemeindewahlbehörde“ durch das Wort „Gemeinde“ ersetzt.
Dem § 110 wird folgender Abs. 8 angefügt:
„(8) § 4 Abs. 4 und § 55a Abs. 3 Z 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2017 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
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