Ladenöffnungszeiten in Oberwart und Unterwart am 14. Juni 2017
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25.Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 8. Mai 2017 über die Ladenöffnungszeiten in Oberwart und Unterwart am 14. Juni 2017
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 8. Mai 2017 über die Ladenöffnungszeiten in Oberwart und Unterwart am 14. Juni 2017
Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, in der Fassung des Gesetzes BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
Am 14. Juni 2017 dürfen alle Verkaufsstellen in Oberwart sowie die in der Verlängerung der Steinamangerer Straße (B63) in Unterwart befindlichen Verkaufsstellen (bis zu den Firmen Reichart GmbH, Unterwart Nr. 368 sowie Autohaus Frieszl GmbH, Unterwart Nr. 371) bis 22.00 Uhr offen halten.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 14. Juni 2017 außer Kraft.
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