TV-VO Eisenstadt Leithaland
LGBLA_BU_20161220_90TV-VO Eisenstadt LeithalandGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
90.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 13. Dezember 2016 über die Errichtung des mehrgemeindigen Tourismusverbands Eisenstadt Leithaland und die Auflösung von örtlichen Tourismusverbänden (TV-VO Eisenstadt Leithaland)
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 13. Dezember 2016 über die Errichtung des mehrgemeindigen Tourismusverbands Eisenstadt Leithaland und die Auflösung von örtlichen Tourismusverbänden (TV-VO Eisenstadt Leithaland)
Auf Grund der §§ 14 und 45 Abs. 4, 7 und 11 des Burgenländischen Tourismusgesetzes 2014 - Bgld. TG 2014, LGBl. Nr. 63/2014, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 5/2016, wird verordnet:
(1) Für die Gemeinden Eisenstadt, Großhöflein, Hornstein, Klingenbach, Leithaprodersdorf, Loretto, Oslip, Siegendorf, Wimpassing und Zillingtal wird ein Tourismusverband errichtet.
(2) Der Tourismusverband führt die Bezeichnung „Tourismusverband Eisenstadt Leithaland“. Er hat seinen Sitz in Eisenstadt.
Die örtlichen Tourismusverbände in den Gemeinden Eisenstadt, Hornstein, Leithaprodersdorf, Loretto, Siegendorf, Wimpassing und Zillingtal werden aufgelöst.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.
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