Burgenländisches Landesbeamten-Pensionsgesetz 2002, Änderung
LGBLA_BU_20161004_63Burgenländisches Landesbeamten-Pensionsgesetz 2002, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
63.Gesetz vom 22. September 2016, mit dem das Burgenländische Landesbeamten-Pensionsgesetz 2002 geändert wird (XXI. Gp. RV 488 AB 547)
Gesetz vom 22. September 2016, mit dem das Burgenländische Landesbeamten-Pensionsgesetz 2002 geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Das Burgenländische Landesbeamten-Pensionsgesetz 2002 - LBPG 2002, LGBl. Nr. 103/2002, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 51/2015, wird wie folgt geändert:
In § 8 Abs. 2a wird nach dem Wort „nach“ die Wortfolge „§ 15 oder nach“ eingefügt.
Nach § 47 Abs. 4h wird folgender Abs. 4i eingefügt:
„(4i) Für das Kalenderjahr 2016 ist die Anpassung so vorzunehmen, dass wiederkehrende Leistungen nach Abs. 2
Bezieht eine Person mehrere Pensionen, so ist dieser Anpassungsmodus bei jeder einzelnen Pension anzuwenden. Eine Gesamtpension ist nicht zu bilden.“
„(3) Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, sind diese in der nachstehend angeführten Fassung anzuwenden:
„(16) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 63/2016 treten in Kraft:
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