Der Landtag hat beschlossen:
LGBLA_BU_20160621_42Burgenländische Rettungsgesetz-Novelle 2016Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Landtag hat beschlossen:
Das Burgenländische Rettungsgesetz 1995, LGBl. Nr. 30/1996, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 38/2015, wird wie folgt geändert:
„(6) Das Österreichische Rote Kreuz, Landesverband Burgenland, mit dem Sitz in Eisenstadt, und die Samariterbund Burgenland Rettung und Soziale Dienste gemeinnützige GmbH, mit dem Sitz in Weppersdorf, gelten für das gesamte Burgenland als anerkannte Rettungsorganisationen im Sinne dieses Gesetzes. Die Anerkennung ist durch Bescheid der Landesregierung zu widerrufen, wenn gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen im Sinne dieses Gesetzes auf Dauer nicht mehr erfüllt werden. Der Widerruf ist im Landesamtsblatt für das Burgenland zu verlautbaren.“
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