Der Landtag hat beschlossen:
LGBLA_BU_20160329_17Bgld. Jagdgesetz 2004, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Landtag hat beschlossen:
Das Bgld. Jagdgesetz 2004, LGBl. Nr. 11/2005, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013, wird wie folgt geändert:
„§ 179a
Behörde“
In § 89 entfällt die Absatzbezeichnung „(1)“ und Abs. 2.
§ 101 Abs. 1 Z 9 entfällt.
Nach § 179 wird folgender § 179a eingefügt:
Soweit der Geltungsbereich dieses Gesetzes betroffen ist, ist zuständige Behörde für Maßnahmen nach der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten, ABl. Nr. L 317 vom 04.11.2014 S. 35, die Landesregierung. Die Landesregierung kann mit Verordnung einzelne Aufgaben an die Bezirksverwaltungsbehörden delegieren, wenn dies im Interesse der Zweckmäßigkeit, Einfachheit und Sparsamkeit gelegen ist.“
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