Bgld. Jagdverordnung, Änderung
LGBLA_BU_20160202_3Bgld. Jagdverordnung, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
3.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 26. Jänner 2016, mit der die Bgld. Jagdverordnung geändert wird [CELEX Nr. 32009L0147]
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 26. Jänner 2016, mit der die Bgld. Jagdverordnung geändert wird
Auf Grund der §§ 30, 82 Abs. 1 und § 87 Abs. 11 des Bgld. Jagdgesetzes 2004, LGBl. Nr. 11/2005, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013, wird verordnet:
Die Bgld. Jagdverordnung, LGBl. Nr. 23/2005, in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 58/2010, wird wie folgt geändert:
Im Inhaltsverzeichnis lautet der Eintrag zu § 124:
In § 15 Abs. 3 entfällt der letzte Satz.
§ 29 Abs. 3 entfällt.
§ 30 Abs. 2 zweiter Satz entfällt.
In § 31 Abs. 5 entfallen der zweite und dritte Satz.
In § 31 Abs. 7 wird das Wort „Berufungen“ durch das Wort „Beschwerden“ ersetzt.
In § 41 Z 3 wird die Wortfolge „ein körperliches Gebrechen“ durch die Wortfolge „eine körperliche Behinderung“ ersetzt.
§ 76 Abs. 1 Z 1 lit. j entfällt.
§ 76 Abs. 1 Z 2 lit. f lautet:
Dem § 76 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) Als fiktiver Setztermin für alle Schalenwildarten mit Ausnahme von Schwarzwild gilt der 31. März. Das laufende Lebensjahr gilt zu diesem Termin als vollendet.“
§ 77 Abs. 1 Z 1 lit. a lautet:
Dem § 77 Abs. 1 Z 1 wird folgende lit. j angefügt:
In § 77 Abs. 2 Z 1 wird das Wort „führende“ durch das Wort „säugende“ ersetzt.
In § 87 Abs. 1 wird im ersten Satz das Wort „gegebenen“ durch das Wort „ermittelten“ ersetzt und folgender zweite Satz eingefügt:
„Die Ermittlung des Wildstandes kann durch Zählung oder auch auf Grund von Rückschlüssen auf die erfolgten Abschüsse der letzten drei Jahre erfolgen.“
„Jede Unterschreitung des Abschussplanes ist zu begründen und bei der Erstellung der darauf folgenden Abschusspläne zu berücksichtigen.“
In § 124 Abs. 2 wird das Wort „In-Kraft-Treten“ durch das Wort „Inkrafttreten“ ersetzt.
Dem § 124 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Der Eintrag im Inhaltsverzeichnis zu § 124, § 15 Abs. 3, § 30 Abs. 2, § 31 Abs. 5 und 7, §§ 41, 76 Abs. 1 und 5, § 77 Abs. 1 und 2, § 87 Abs. 1, § 88 Abs. 1, die Überschrift zu § 124 und § 124 Abs. 2 treten mit 1. Februar 2016 in Kraft, gleichzeitig entfällt § 29 Abs. 3.“
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