Änderung des Straßenverlaufes der B 57a Stegersbacher Straße
LGBLA_BU_20150721_37Änderung des Straßenverlaufes der B 57a Stegersbacher StraßeGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
37.Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 30. Juni 2015 betreffend die Änderung des Straßenverlaufes der B 57a Stegersbacher Straße
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 30. Juni 2015 betreffend die Änderung des Straßenverlaufes der B 57a Stegersbacher Straße
Aufgrund von § 4 Abs. 5 und 6 des Burgenländischen Straßengesetzes 2005, LGBl. Nr. 79, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013, wird verordnet:
Der Straßenverlauf der B 57a Stegersbacher Straße wird im Bereich der geplanten Anschlussstelle Rudersdorf der S 7 Fürstenfelder Schnellstraße auf eine Länge von ca. 0,647 km geändert und wie folgt bestimmt:
(1) Im Einzelnen ist der Verlauf der neuen Straßenachse aus dem beim Amt der Burgenländischen Landesregierung aufliegenden Lageplan zur Trassenverordnung (Zl. 5-V-A9045/13-2012) zu ersehen. Ohne Auswirkungen auf die Kundmachung ist dieser Lageplan auch im Internet unter http://e-government.bgld.gv.at/landesrecht abrufbar. Die Festlegung der neuen Straßenachse erfolgt auf Grundlage des Projektes Nr. 2109 samt anschließender Evaluierung. Dieses Projekt und der Trassenverordnungsplan liegen beim Amt der Burgenländischen Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf.
(2) Der neue Straßenabschnitt ist ab der Verkehrsfreigabe durch die Landesstraßenverwaltung eine öffentliche Straße und ab diesem Zeitpunkt dem Gemeingebrauch gewidmet.
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