Burgenländische Kanalabgabegesetz-Novelle 2014
LGBLA_BU_20150305_11Burgenländische Kanalabgabegesetz-Novelle 2014Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Gesetz vom 29. Jänner 2015, mit dem das Kanalabgabegesetz geändert wird (Burgenländische Kanalabgabegesetz-Novelle 2014)
Der Landtag hat beschlossen:
Das Kanalabgabegesetz, LGBl. Nr. 41/1984, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 72/2013, wird wie folgt geändert:
In § 5 Abs. 2 Z 1 entfällt im ersten Satz die Wortfolge „sowie von Schwimmbecken ab einer Kubatur von 10 m3“ und wird im zweiten Satz nach dem Wort „Gesimse“ die Wortfolge „und Schwimmbecken“ angefügt.
In § 5 Abs. 2 Z 2 dritter Satz wird das Zitat „lit. m“ durch das Zitat „lit. l“ ersetzt.
In § 5 Abs. 2 Z 2 entfällt lit. l und „lit. m“ erhält die Bezeichnung „lit. l“.
In § 5 Abs. 2 Z 2 lit. l (neu) wird das Zitat „lit. a - l“ durch das Zitat „lit. a - k“ ersetzt.
Dem § 16 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) § 5 Abs. 2 Z 1 und Z 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 11/2015 tritt rückwirkend mit 2. Jänner 2014 in Kraft.“
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