Bau-Übertragungs-Verordnung Neusiedl am See
LGBLA_BU_20150223_6Bau-Übertragungs-Verordnung Neusiedl am SeeGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 3. Februar 2015, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Stadtgemeinde Neusiedl am See aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See übertragen wird (Bau-Übertragungs-Verordnung Neusiedl am See)
Auf Antrag der Stadtgemeinde Neusiedl am See wird gemäß § 58 Abs. 4 Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 1/2014, die Besorgung folgender Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See übertragen; die Übertragung bezieht sich nicht auf bundeseigene Gebäude, die öffentlichen Zwecken dienen.
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