Landesumlagegesetz, Änderung
LGBLA_BU_20150206_4Landesumlagegesetz, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Gesetz vom 29. Jänner 2015, mit dem das Landesumlagegesetz geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Das Landesumlagegesetz, LGBl. Nr. 73/1993, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 71/2013 wird wie folgt geändert:
Die Höhe der Landesumlage wird für das Jahr 2015 mit 7,6 % der ungekürzten rechnungsmäßigen Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben mit Ausnahme der Werbeabgabe und des Ausgleichs für die Abschaffung der Selbstträgerschaft festgesetzt.“
„(9) § 2 in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 4/2015 tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.“
Der Präsident des Landtages: Der Landeshauptmann:
SteierNießl
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