Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Lackenbach
LGBL_BU_20121107_71Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde LackenbachGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
07.11.2012
Fundstelle
LGBl. Nr. 71/2012 Stück 43
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003 - Bgld. GemO 2003, LGBl. Nr. 55, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 27/2012, wird verordnet:
Der Gemeinde Lackenbach wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.
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