Vereinbarung über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden- Betreuung, Änderung
LGBL_BU_20120905_66Vereinbarung über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden- Betreuung, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
05.09.2012
Fundstelle
LGBl. Nr. 66/2012 Stück 39
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Text
Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 23. August 2012 betreffend die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird
Gemäß Art. 34, 35 und 81 L-VG wird nachstehende Vereinbarung kundgemacht:
VEREINBARUNG
gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern,
mit der die Vereinbarung über die gemeinsame Förderung
der 24-Stunden-Betreuung geändert wird
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau, - im Folgenden Vertragsparteien genannt - sind übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG die folgende Vereinbarung zu schließen:
Artikel I
Änderung der Vereinbarung über die gemeinsameFörderung der 24-Stunden-Betreuung
Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung wird wie folgt geändert:
Artikel 9 lautet:
„Artikel 9
Geltungsdauer, Kündigung
Diese Vereinbarung gilt bis 31. Dezember 2014. Die Vertragsparteien verzichten für diesen Zeitraum auf eine Kündigung.“
Artikel II
Inkrafttreten
(1) Diese Vereinbarung tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2011 in Kraft, sobald
(2) Das Bundeskanzleramt hat die Vertragsparteien über die Mitteilungen nach Abs. 1 unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Artikel III
Hinterlegung
Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat den Ländern beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
Der Burgenländische Landtag hat der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird, am 1. März 2012 gemäß Art. 81 Abs. 2 L-VG zugestimmt.
Diese Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. II Abs. 1 in allen Bundesländern rückwirkend mit 1. Jänner 2011 in Kraft.
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